| 18. | Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „An der Eisenacher Straße - Kleine Harth“ der Stadt Bad Langensalza und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB i.V.m. § 4a BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB | VL-132/8/2025 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza billigt den vorliegenden Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „An der Eisenacher Straße - Kleine Harth“ der Stadt Bad Langensalza bestehend aus der A- Planzeichnung, B- Städtebaulicher Begründung und C-Umweltbericht in der Fassung vom 19.02.2025.
Der Stadtrat beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB.
Träger des Planverfahrens ist die Stadt Bad Langensalza. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Äußerung bezüglich erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich im digitalen Amtsblatt der Stadt Bad Langensalza im Internet sowie im Heimatboten bekannt zu machen.
19 Ja-Stimmen (mehrheitlich)
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -