| 19. | Beschluss über die Billigung des Planentwurfes und über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark am Gewerbepark Aschara“ der Stadt Bad Langensalza gemäß § 3(2) BauGB und § 4(2) BauGB i. V. m. § 4a BauGB (Billigungs- und Offenlegungsbeschluss) | VL-137/8/2025 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza billigt den Entwurf des Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark am Gewerbepark Aschara“ der Stadt Bad Langensalza in der Fassung vom 28. Februar 2025 mit der Begründung, dem Umweltbericht sowie ergänzenden Anlagen und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die o. g. Beteiligungsverfahren durchzuführen.
19 Ja-Stimmen (mehrheitlich)
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -