Die Stadtverwaltung Bad Langensalza weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass entsprechend 13 Abs.1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung verwilderte Tauben nicht gefüttert werden dürfen.
Stadttauben sind auf artgerechte Nahrung angewiesen. Sie sind in der Lage, zur Nahrungssuche auch weitere Strecken zurückzulegen. Sollte das Futter allerdings in unmittelbarer Nähe ausgestreut werden, nutzen sie vorrangig diese Futterquelle und es kommt zu einem massierten Auftreten der Tiere in Innenstadtbereichen. Das Ausstreuen beispielsweise von Brot kann für Tauben außerdem zu einer Mangelernährung und folglich zu einer Schwächung des Abwehrsystems führen. Erfahrungsgemäß wird ausgestreutes Futter zudem neben Tauben auch von Ratten aufgenommen. Daher ist es verboten, in Bad Langensalza auf öffentlichem Grund verwilderte Tauben zu füttern.
Sabine Hilbig