Öffentliche Sitzung
| 10. | Verweisung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 an den Rechnungsprüfungsausschuss | VL- 738/7/2023 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2022 nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zur Kenntnis und verweist diesen im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2022 an das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 82 ThürKO zur örtlichen Prüfung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt die Aufgabe gemäß Geschäftsordnung des Stadtrates wahrzunehmen und bedient sich dabei des Rechnungsprüfungsamtes.
21 Ja-Stimmen (einstimmig)
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -