Öffentliche Sitzung
| 13. | Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes: „Biogasanlage am Ascharaer Kreuz“ der Stadt Bad Langensalza gem. § 2 Abs. 1 BauGB | VL- 741/7/2023 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage am Ascharaer Kreuz“ der Stadt Bad Langensalza gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich. Die Aufstellung erfolgt nach § 8 Abs.3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 171/12; 171/14; 170 der Flur 4 in der Gemarkung Wiegleben und die Flurstücke 208/3; 208/4; 208; 209/1; 209/2 der Flur 6 in der Gemarkung Aschara mit einer Größe von 5,07 ha.
Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:
| Im Süden: | Landstraße L 2125 |
| Im Osten: | landwirtschaftliche Nutzfläche |
| Im Westen: | teilweise den Recyclingpark und landwirtschaftliche Nutzfläche |
| Im Norden: | die Gebäude der Tierhaltungsanlage |
Die Ausweisung der Biogasanlage im vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt als Sondergebiet nach § 11 BauNVO.
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
20 Ja-Stimmen (einstimmig)
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -