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Bad Langensalzaer Heimatbote mit Amtsblatt
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil (AT)
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Beschlussausfertigung

aus der 32. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 11.05.2023

Öffentliche Sitzung

13.

Beschluss über die Aufstellung

eines vorhabenbezogenen

Bebauungsplanes: „Biogasanlage

am Ascharaer Kreuz“

der Stadt Bad Langensalza

gem. § 2 Abs. 1 BauGB

VL-

741/7/2023

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage am Ascharaer Kreuz“ der Stadt Bad Langensalza gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich. Die Aufstellung erfolgt nach § 8 Abs.3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 171/12; 171/14; 170 der Flur 4 in der Gemarkung Wiegleben und die Flurstücke 208/3; 208/4; 208; 209/1; 209/2 der Flur 6 in der Gemarkung Aschara mit einer Größe von 5,07 ha.

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:

Im Süden:

Landstraße L 2125

Im Osten:

landwirtschaftliche Nutzfläche

Im Westen:

teilweise den Recyclingpark und

landwirtschaftliche Nutzfläche

Im Norden:

die Gebäude der Tierhaltungsanlage

Die Ausweisung der Biogasanlage im vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt als Sondergebiet nach § 11 BauNVO.

Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

20 Ja-Stimmen (einstimmig)

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Matthias Reinz

Bürgermeister  —  - Siegel -