Öffentliche Sitzung
| 15. | Beschluss über die Billigung des Planentwurfes und über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Am Homburger Weg“ der Stadt Bad Langensalza gemäß § 3(2) BauGB und § 4(2) BauGB i.V.m. § 4a BauGB (Billigungs- und Offenlegungsbeschluss) | VL- 743/7/2023 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza billigt den Entwurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Homburger Weg“ der Stadt Bad Langensalza in der geänderten Abgrenzung des Geltungsbereiches in der Fassung vom 11. April 2023 mit der Begründung, dem Umweltbericht sowie ergänzenden Anlagen und beschließt die Fortsetzung des Verfahrens nach den Vorgaben des § 9 BauGB im Regelverfahren sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(2) BauGB und die Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4(2) BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes zu unterrichten.
Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Bad Langensalza bekannt zu machen.
19 Ja-Stimmen (einstimmig)
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -