Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
des 2. Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Homburger Weg“ in Bad Langensalza in der neuen Abgrenzung gebilligt und die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf einer ca. 2,17 ha großen Fläche am Homburger Weg. Ausgehend von den vorliegenden Stellungnahmen wird der Bebauungsplan nunmehr im Regelverfahren aufgestellt.
Die Unterlagen des Entwurfes bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit dem Umweltbericht sowie den Anlagen liegen in der Zeit vom
einschließlich Freitag, den 7. Juli 2022
im Fachbereich II (Städtebau, Stadtentwicklung und Liegenschaften) der Stadtverwaltung Bad Langensalza (Mühlhäuser Straße 40, 99947 Bad Langensalza) während der nachfolgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht aus:
| Montag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken zu den Unterlagen des 2. Entwurfes schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB sind die auszulegenden Unterlagen des Entwurfes sowie die Bekanntmachung der Offenlage zusätzlich über die Internetportale der Stadt Bad Langensalza (www.badlangensalza.de/die-stadt/buergerservice/bauleitplanung) bzw. des Planungsbüros GÖL mbH (www.goel.de) im o. g. Zeitraum einsehbar.
Das Plangebiet liegt im Norden von Bad Langensalza. Des Weiteren soll der naturschutzrechtliche Ausgleich auf einer Fläche nördlich von Merxleben und westlich der Bundesstraße umgesetzt werden (Lage der Flächen: s. Anlage zur Bekanntmachung).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
Umweltbericht mit integrierter naturschutzrechtlichen Eingriffsbewertung als Teil der Begründung
Biotoptypenkarte mit einer Darstellung der derzeit vorhandenen Biotoptypen im Geltungsbereich und im direkten Umfeld.
Geotechnischer Untersuchungsbericht zur Bewertung der Bodenverhältnisse
Ergebnisse der faunistischen Kartierungen (Kartierung der Feldhamster und der Brutvögel) als Grundlage der artenschutzrechtlichen Bewertung.
Lageplan der externen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme
Konzept zur Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters (Cricetus cricetus) zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange
Die vorliegenden Stellungnahmen zu den bisher vorgelegten Planungsunterlagen des Entwurfes vom 11. April 2022 beziehen sich auf die folgenden Umweltbelange:
Allgemeine Hinweise
| - | Stellungnahmen von Bürgern vom 16.07.2022 und des BUND vom 02.05.2022, wonach das beschleunigte Verfahren vorliegend nicht anzuwenden ist |
| - | Stellungnahme eines Bürgers vom 15.07.2022 mit der Forderung zur verstärkten Berücksichtigung des Klimawandels und des Einsatzes regenerativer Energien |
Belange des Arten- und Naturschutzes
| - | Stellungnahme von Bürgern vom 16.07.2022 hinsichtlich einer unzureichenden Berücksichtigung des Landschaftsplanes |
| - | Stellungnahmen des BUND vom 02.05.2022 sowie von Bürgern vom 16.07.2022 mit Kritik an den vorliegenden artenschutzrechtlichen Planungsunterlagen sowie mit der Forderung zur Berücksichtigung dieser Belange (Feldhamster) im Aufstellungsverfahren |
Belange der Wasserwirtschaft
| - | Stellungnahmen des LRA UH-Kreises vom 22.08.2022 und des Thür. Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 19.07.2022 zur Lage des Plangebietes in einem geplanten Heilquellenschutzgebiet und gem. Stellungnahme von Bürgern vom 16.07.2022 hinsichtlich einer Gefährdung des Schutzgebietes bei Umsetzung des Bebauungsplanes |
Belange des Immissionsschutzes
| - | Stellungnahmen des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 22.07.2022 zur Berücksichtigung der angrenzenden Bereiche hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange |
Belange des Denkmalschutzes
| - | Stellungnahme des Landratsamts UH-Kreis vom 22.08.2022 zur Berücksichtigung der Lage des Plangebietes in einem archäologischen Relevanzgebiet |
| - | Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie (Bau- und Kunstdenkmalpflege) vom 29.05.2022 mit der Forderung zu Vorgaben für die Dachgestaltung |
Belange des Bodenschutzes
| - | Stellungnahmen des Thür. Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 19.07.2022 mit dem Hinweis zur Lage des Plangebietes in einem potenziellen Subrosionsgebiet mit latenter Erdfallgefährdung |
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bad Langensalza, den 12.05.2023
gez. Matthias Reinz
Bürgermeister