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Bad Langensalzaer Heimatbote mit Amtsblatt
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil (AT)
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Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Bad Langensalza

Bebauungsplan Wohngebiet „Am Homburger Weg“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

des 2. Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Homburger Weg“ in Bad Langensalza in der neuen Abgrenzung gebilligt und die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf einer ca. 2,17 ha großen Fläche am Homburger Weg. Ausgehend von den vorliegenden Stellungnahmen wird der Bebauungsplan nunmehr im Regelverfahren aufgestellt.

Die Unterlagen des Entwurfes bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit dem Umweltbericht sowie den Anlagen liegen in der Zeit vom

Montag, den 5. Juni 2023 bis

einschließlich Freitag, den 7. Juli 2022

im Fachbereich II (Städtebau, Stadtentwicklung und Liegenschaften) der Stadtverwaltung Bad Langensalza (Mühlhäuser Straße 40, 99947 Bad Langensalza) während der nachfolgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht aus:

Montag:

08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken zu den Unterlagen des 2. Entwurfes schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB sind die auszulegenden Unterlagen des Entwurfes sowie die Bekanntmachung der Offenlage zusätzlich über die Internetportale der Stadt Bad Langensalza (www.badlangensalza.de/die-stadt/buergerservice/bauleitplanung) bzw. des Planungsbüros GÖL mbH (www.goel.de) im o. g. Zeitraum einsehbar.

Das Plangebiet liegt im Norden von Bad Langensalza. Des Weiteren soll der naturschutzrechtliche Ausgleich auf einer Fläche nördlich von Merxleben und westlich der Bundesstraße umgesetzt werden (Lage der Flächen: s. Anlage zur Bekanntmachung).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

Umweltbericht mit integrierter naturschutzrechtlichen Eingriffsbewertung als Teil der Begründung

Biotoptypenkarte mit einer Darstellung der derzeit vorhandenen Biotoptypen im Geltungsbereich und im direkten Umfeld.

Geotechnischer Untersuchungsbericht zur Bewertung der Bodenverhältnisse

Ergebnisse der faunistischen Kartierungen (Kartierung der Feldhamster und der Brutvögel) als Grundlage der artenschutzrechtlichen Bewertung.

Lageplan der externen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme

Konzept zur Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters (Cricetus cricetus) zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange

Die vorliegenden Stellungnahmen zu den bisher vorgelegten Planungsunterlagen des Entwurfes vom 11. April 2022 beziehen sich auf die folgenden Umweltbelange:

Allgemeine Hinweise

-

Stellungnahmen von Bürgern vom 16.07.2022 und des BUND vom 02.05.2022, wonach das beschleunigte Verfahren vorliegend nicht anzuwenden ist

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Stellungnahme eines Bürgers vom 15.07.2022 mit der Forderung zur verstärkten Berücksichtigung des Klimawandels und des Einsatzes regenerativer Energien

Belange des Arten- und Naturschutzes

-

Stellungnahme von Bürgern vom 16.07.2022 hinsichtlich einer unzureichenden Berücksichtigung des Landschaftsplanes

-

Stellungnahmen des BUND vom 02.05.2022 sowie von Bürgern vom 16.07.2022 mit Kritik an den vorliegenden artenschutzrechtlichen Planungsunterlagen sowie mit der Forderung zur Berücksichtigung dieser Belange (Feldhamster) im Aufstellungsverfahren

Belange der Wasserwirtschaft

-

Stellungnahmen des LRA UH-Kreises vom 22.08.2022 und des Thür. Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 19.07.2022 zur Lage des Plangebietes in einem geplanten Heilquellenschutzgebiet und gem. Stellungnahme von Bürgern vom 16.07.2022 hinsichtlich einer Gefährdung des Schutzgebietes bei Umsetzung des Bebauungsplanes

Belange des Immissionsschutzes

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Stellungnahmen des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 22.07.2022 zur Berücksichtigung der angrenzenden Bereiche hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange

Belange des Denkmalschutzes

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Stellungnahme des Landratsamts UH-Kreis vom 22.08.2022 zur Berücksichtigung der Lage des Plangebietes in einem archäologischen Relevanzgebiet

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Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie (Bau- und Kunstdenkmalpflege) vom 29.05.2022 mit der Forderung zu Vorgaben für die Dachgestaltung

Belange des Bodenschutzes

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Stellungnahmen des Thür. Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 19.07.2022 mit dem Hinweis zur Lage des Plangebietes in einem potenziellen Subrosionsgebiet mit latenter Erdfallgefährdung

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bad Langensalza, den 12.05.2023

gez. Matthias Reinz

Bürgermeister