wir müssen Ihnen kurzfristig mitteilen, dass die städtische Kehrmaschine seit dem 02.05.2024 defekt ist und die Ersatzteilbeschaffung und Reparatur einige Zeit in Anspruch nimmt.
Daher kann zu den gewohnten Zeiten keine maschinelle Reinigung seitens des Gartenbauamtes erfolgen.
Die maschinelle Reinigung wird ersatzweise durch einen beauftragten Reinigungsservice nur an den Straßenzügen stattfinden, an denen die Reinigung aufgrund der Größe der Kehrmaschine technisch möglich ist.
Für den Zeitraum des Ausfalls der städtischen Kehrmaschine sind alle Anwohner für die Reinigung der Gehwege vor ihren Grundstücken verantwortlich. Die Ausfallzeiten werden bei der Jahresveranlagung zu den Straßenreinigungsgebühren entsprechend berücksichtigt. Mehrkosten entsehen den Anliegern nicht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Stadtverwaltung Bad Langensalza