Mit Inkrafttreten der neu gefassten vorgenannten Verordnung, haben sich die Vorgaben für die Satzung der Jagdgenossenschaft Zimmern geändert.
Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, macht es sich erforderlich die bisherige Satzung neu zu beschließen.
Die neu zu beschließende Satzung der Jagdgenossenschaft Zimmern liegt in der Zeit
vom 17.05.2024 bis einschließlich 31.05.2024
in der Stadtverwaltung Bad Langensalza, Dienstgebäude „Ratswaage“, Mühlhäuser Straße 40, Dachgeschoss - Liegenschaftsverwaltung während folgender Zeiten für die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Zimmern zur Einsichtnahme aus:
| Montag | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Werner Ötterer
Jagdvorsteher