Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza hat in seiner Sitzung am 28.04.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Gewerbepark an der Wassergasse“ im OT Nägelstedt gebilligt und die Durchführung der Offenlage (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung von bisher landwirtschaftlichen Anlagen. Die Lage des Plangebietes sowie der externen Kompensationsmaßnahme ist der Anlage zu dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Gewerbestandort an der Wassergasse“ wird im Regelverfahren aufgestellt.
Die Unterlagen des Entwurfes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit dem Umweltbericht sowie den Anlagen, sind in der Zeit vom
Dienstag, den 26. Mai 2026
bis einschließlich Freitag, den 26. Juni 2026
über die Internetportale der Stadt Bad Langensalza
(https://badlangensalza.de/rathaus/stadtentwicklung-und-wirtschaftsfoerderung/planung/oeffentliche-bekanntmachungen-zu-auslegungen/)
bzw. des Planungsbüros GÖL mbH (www.goel.de) einsehbar.
Im o. g. Zeitraum liegen die Entwurfsunterlagen zudem zu den nachfolgenden Zeiten in der Stabsstelle Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) der Stadtverwaltung Bad Langensalza (Mühlhäuser Straße 40, 99947 Bad Langensalza) zu jedermanns Einsicht aus:
| Montag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken zu den Unterlagen des Entwurfes schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: Stellungnahme@bad-langensalza.de. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitzuteilen ist, sind die Angabe zum Namen und zur Anschrift des Verfassers erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen
sind verfügbar und können eingesehen werden:
| Umweltbericht mit integrierter naturschutzrechtlicher Eingriffsbewertung | |
| als Teil der Begründung zur Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Arten und Biotope, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild sowie den Menschen und Kulturgüter mit ihren Wechselwirkungen |
| Schall-Immissionsprognose | |
| zur Bewertung möglicher Auswirkungen der Planung u. a. auf das Schutzgut Mensch |
| Lageplan der externen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme | |
Die vorliegenden Stellungnahmen zu den bisher vorgelegten Planungsunterlagen des Vorentwurfes beziehen sich auf die folgenden Umweltbelange:
| Belange des Arten- und Naturschutzes | |
| - | Stellungnahme des LRA UH-Kreises (Untere Naturschutzbehörde) vom 21.07.2025 mit der Forderung zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange und zur Vorlage eines Artenschutzfachbeitrages |
| - | Stellungnahme des LRA UH-Kreises (Untere Naturschutzbehörde) vom 21.07.2025 und des Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (Stellungnahme vom 13.08.2025) zur Notwendigkeit zur Festlegung der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen |
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| Belange des Immissionsschutzes | |
| - | Stellungnahmen des LRA UH-Kreises, Untere Immissionsschutzbehörde vom 21.08.2025 und Untere Bauaufsichtsbehörde vom 19.08.2025 mit der Forderung zur Vorlage einer Schallimmissionsprognose |
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| Belange des Abfallrechts | |
| - | Stellungnahme des LRA UH-Kreises (Untere Abfallbehörde) vom 30.07.2025 mit Hinweisen zur Berücksichtigung des Abfallrechts im nachgeordneten Verfahren |
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| Belange des Denkmalschutzes | |
| - | Stellungnahme des Thüringischen Landsamtes für Denkmalpflege und Archäologie gem. Stellungnahme vom 16.07.2025 zur Lage des Plangebietes in einem archäologischen Relevanzgebiet |
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bad Langensalza, d. 05.05.2026
Matthias Reinz
Bürgermeister
Anlage: Übersichtsplan