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Allgemeines Mitteilungsblatt der Stadt Bad Langensalza
Ausgabe 5/2026
Öffentliche und sonstige Mitteilungen
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9. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Langensalza

Beschlussausfertigung

aus der 11. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 22.01.2026

Öffentliche Sitzung

9.

Änderung der Geschäftsordnung

für den Stadtrat und die Ausschüsse

der Stadt Bad Langensalza

VL-182/8/2025

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt, dass die Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Langensalza vom 05.05.2022 wie folgt geändert wird:

Art. 1

1.

Der § 15 Abs. 5 wird aufgehoben und durch nachfolgende Regelung ersetzt:

 

„Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich, soweit nicht anders gesetzlich vorgeschrieben oder von den Stadtratsmitgliedern beschlossen, durch Nutzung des elektronischen Abstimmsystems. Der Stadtratsvorsitzende ruft zur Abstimmung auf, stellt deren Ende fest und gibt das Abstimmungsergebnis bekannt.

 

Sofern technisch möglich, wird das Abstimmungsergebnis der elektronischen Abstimmung während der Sitzung an der Leinwand dargestellt und im Livestream übertragen.

 

Sollte das elektronische Abstimmsystem nicht zur Verfügung stehen, erfolgt die Beschlussfassung offen durch Erheben der Stimmkarte oder durch Handzeichen. In diesem Fall sind Für- und Gegenstimmen sowie Stimmenthaltungen zu zählen und die jeweiligen Zahlen im Protokoll festzuhalten.

 

Die Beschlussfassung in den Sitzungen der Ausschüsse erfolgt offen durch erkennbare Zustimmung, d.h. durch Erheben der Stimmkarte oder durch Handheben.“

2.

Der § 15 Abs. 7 S. 3 wird aufgehoben und durch nachfolgende Regelung ersetzt:

 

„Die namentliche Abstimmung erfolgt durch Nutzung des elektronischen Abstimmsystems.

 

Sofern technisch möglich, wird das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung während der Sitzung an der Leinwand dargestellt und im Livestream übertragen.

 

Sollte das elektronische Abstimmsystem nicht zur Verfügung stehen, erfolgt die namentliche Abstimmung durch Namensaufruf der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrats durch den Vorsitzenden. Der namentlich Aufgerufene gibt durch Zuruf seine Entscheidung mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ kund. Danach erklärt der Vorsitzende die Abstimmung für geschlossen und gibt das Abstimmungsergebnis bekannt.

 

Die namentliche Abstimmung in den Sitzungen der Ausschüsse erfolgt durch Aufruf der stimmberechtigten Ausschussmitglieder durch den Vorsitzenden.“

3.

Der § 15 Abs. 8 wird aufgehoben und durch nachfolgende Regelung ersetzt:

 

„Bei geheimer Beschlussfassung erfolgt die geheime Abstimmung durch Nutzung des elektronischen Abstimmsystems. Hierbei hat jedes Stadtratsmitglied sicherzustellen, dass die Stimmabgabe völlig unbeobachtet erfolgt. Hierfür können Wahlboxen bereitgestellt werden.

 

Sofern technisch möglich, wird das Abstimmungsergebnis der geheimen Abstimmung während der Sitzung an der Leinwand dargestellt und im Livestream übertragen. Hierbei wird lediglich das Abstimmungsergebnis angezeigt, um keine Rückschlüsse auf das Abstimmungsverhalten der stimmberechtigten Mitglieder ziehen zu können.

 

Sollte das elektronische Abstimmsystem nicht zur Verfügung stehen, erfolgt die geheime Abstimmung durch Stimmzettel.

 

Die geheime Abstimmung in den Sitzungen der Ausschüsse erfolgt durch Stimmzettel.

 

Bei Wahlen erfolgt die geheime Abstimmung durch Stimmzettel. Stimmzettel sind ungültig, wenn sie leer sind, Zusätze enthalten oder den Willen des Stimmberechtigten nicht zweifelsfrei erkennen lassen. Die Stimmzettel werden von je einem Stadtratsmitglied der Fraktionen ausgezählt (Wahlausschuss), die das Ergebnis dem Vorsitzenden mitteilen.“

4.

Nach § 17 Abs. 7 wird der folgender Abs. 8 angefügt:

 

„Die im elektronischen Abstimmsystem erstellten Abstimmungsprotokolle werden nur zur Erstellung der Niederschrift genutzt und in der Verwaltung so gesichert, dass keine Einsicht Dritter möglich ist. Die Protokolle werden nach Bestätigung der Niederschrift durch den Stadtrat gelöscht.“

Art. 2

Die Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Wirkung zum 01.02.2026 in Kraft

19 Ja-Stimmen (mehrheitlich)

4 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Matthias Reinz

Bürgermeister - Siegel -