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Bad Langensalzaer Heimatbote mit Amtsblatt
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil (AT)
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage am Gewerbepark Merxleben“ Ortsteil Merxleben in der Stadt Bad Langensalza (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch [BauGB])

Der vom Stadtrat der Stadt Bad Langensalza in der Sitzung am 11.05.2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage am Gewerbepark Merxleben“ in der Stadt Bad Langensalza (Teil A) und der Entwurf der städtebaulichen Begründung (Teil B) sowie des Umweltberichts (Teil C) mit den Anlagen I - Blendgutachten und II - Versickerungsnachweis (Teil D) liegen vom

31.07.2023 bis 01.09.2023 (einschließlich)

im Fachbereichs II -Städtebau, Stadtentwicklung und Liegenschaftsverwaltung, Ratswaage, Mühlhäuser Straße 40, 99947 Bad Langensalza während folgender Zeiten:

Montag

8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

8.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

8.00 - 16.00 Uhr

Freitags

8.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage geschaffen werden. Die für Errichtung der PV-Freiflächenanlage vorgesehenen Grundstücke grenzen unmittelbar an einen im Gewerbepark bestehenden Solarpark an. Durch die Nutzung von regenerativen Energien wird ein Beitrag zu einer klimaneutralen Energieversorgung geleistet, der Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung wird ausgeweitet und damit ein konkreter Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts (1.) sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Art der vorhandenen

Information

Thematischer Bezug

2. 14 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange davon 6 mit Umweltbezug, keine Stellungnahme der Öffentlichkeit

Blendschutz - Immissionsschutz, Artenschutz, Eingriff/Ausgleich, Wasserschutz, Bodenschutz, Denkmalschutz,, Flächenverbrauch

3. artenschutzrechtliche Prüfung integriert im Umweltbericht

Prüfung der Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten durch das Planvorhaben (Bodenbrüter / Feldvögel / Feldhamster)

4. Blendgutachten (Anlage I)

Untersuchung der Blendwirkung auf Verkehrsteilnehmer (insbesondere B84) sowie angrenzende Wohnbebauung und Bürostandorte

5. Versickerungsnachweis

(Anlage II)

Nachweis zum Umgang mit anfallendem unverschmutztem Niederschlagswasser

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, Tiere, Pflanzen / Biotope, den Boden, die Fläche, Wasser, das Landschaftsbild sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft.

Schutzgut Mensch (1, 2, 4): Aussagen zum Immissionsschutz, hier insbesondere Blendschutz für angrenzende Wohnbebauung sowie Verkehrsteilnehmer, Wohnbebauung und gewerbliche Flächen in der Umgebung; optimierte Modulausrichtung zur Vermeidung von Blendwirkungen,

Schutzgut Tiere/Pflanzen/Biotope (1, 2, 3): Aussagen zum Lebensraumpotential für Tiere und Pflanzen / insbesondere Prüfung der Betroffenheit von Bodenbrütern, Feldhamstern im Plangebiet, Neupflanzung von Hecken zur Eingrünung; Umwandlung von Ackerflächen / Lagerflächen in dauerhaft extensiv genutztes Grünland unter und zwischen den Modulen;

Schutzgut Fläche (1, 2): Inanspruchnahme von bereits ehemals genutzter Fläche (Lagerflächen, ehemals LPG);

Schutzgut Boden (1, 2): Bewertung des anstehenden Bodens entsprechend des Funktionserfüllungsgrades / Bodenbeschaffenheit, Beschränkung der versiegelbaren Fläche auf das notwendige Maß;

Schutzgut Landschaft (1, 2): Aussagen zum Landschaftsraum / Ortsbild und Wirkung des Vorhabens; Eingrünung durch Heckenpflanzungen;

Schutzgut Wasser (1, 2, 5): keine Oberflächengewässer im Plangebiet; Versickerung von Niederschlagswasser im Gebiet möglich, Verbesserung der Funktion des Bodens im Wasserhaushalt durch Dauergrünland;

Schutzgut Klima / Luft (1): mikroklimatische Veränderungen durch Überstellung mit Modulen; Pflanzung von Gehölzen, Höhenfestsetzung für Modulunterkante - Durchlüftung;

Schutzgut Kultur- und Sachgüter (1, 2): Hinweise bezüglich archäologischer Bodenfunde.

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Bauzeitenregelung, Feldhamsterkontrolle, Eingrünung durch Heckenpflanzung, Westausrichtung von Modulen im Südteil als Blendschutz für angrenzende Wohnbebauung, schonende Bauverfahren - Rammverfahren.

Zusätzlich sind die auszulegenden Unterlagen des Entwurfes über das Internetportal der Stadt Bad Langensalza www.badlangensalza/buergerservice/bauleitplanung bzw. des Planungsbüros Dr. Weise GmbH aus Mühlhausen https://pltweise.de/bauleitplaene/ im o.g. Zeitraum einsehbar.

Bad Langensalza, den 06.07.2023

gez. Reinz

Bürgermeister