Die Stadt Bad Langensalza führt im Jahr 2026 auf Grundlage bewilligter Fördermittel Kastrationsmaßnahmen bei herrenlosen Katzen und Katern im Ortsteil Thamsbrück durch.
Ziel der Maßnahme ist es, die Population herrenloser Katzen tierschutzgerecht einzudämmen, einer unkontrollierten Vermehrung entgegenzuwirken und den Gesundheitszustand der freilebenden Tiere nachhaltig zu verbessern.
Im Zeitraum von Juli bis September werden im Ortsteil Thamsbrück herrenlose Katzen und Kater mittels Lebendfallen eingefangen. Die eingefangenen Tiere werden anschließend tierärztlich untersucht und, soweit es sich um herrenlose Tiere handelt, kastriert beziehungsweise sterilisiert. Darüber hinaus können die Tiere gekennzeichnet und registriert werden.
Die Stadt Bad Langensalza weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Maßnahme ausschließlich auf herrenlose Katzen und Kater bezieht. Katzen, die sich im Eigentum von Bürgerinnen und Bürgern befinden, sind nicht Gegenstand der Maßnahme.
Katzenhalterinnen und Katzenhalter werden daher gebeten, während des genannten Zeitraums geeignete Maßnahmen zu treffen, damit eigene Katzen nicht unbeabsichtigt in die aufgestellten Lebendfallen geraten. Dies kann insbesondere durch Beaufsichtigung von Freigängerkatzen oder durch zeitweises Verbleiben der Tiere im Haus beziehungsweise auf dem eigenen Grundstück unterstützt werden.
Zur erfolgreichen Durchführung der Maßnahme ist die Stadtverwaltung auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bekannte Aufenthaltsorte herrenloser Katzen und Kater, größere Katzengruppen, Futterstellen sowie verletzte oder augenscheinlich erkrankte Tiere im Ortsteil Thamsbrück mitzuteilen.
Hinweise und Rückfragen richten Sie bitte an:
STADTVERWALTUNG BAD LANGENSALZA
| ANSPRECHPARTNER: | Herr Friedrich |
| TELEFON: | 03603 859163 |
| E-MAIL: | n.friedrich@bad-langensalza.de |
Die Stadt Bad Langensalza dankt den Bürgerinnen und Bürgern des Ortsteils Thamsbrück für ihr Verständnis und ihre Unterstützung bei der Durchführung dieser tierschutzrechtlich bedeutsamen Maßnahme.