Der vom Stadtrat der Stadt Bad Langensalza in der Sitzung am 12.06.2025 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Nr. 2 an der Thamsbrücker Landstraße - Garnison II“ in der Stadt Bad Langensalza (Teil A) und der Entwurf der städtebaulichen Begründung (Teil B) sowie des Umweltberichts (Teil C) sind vom
Montag, den 14.07.2025
bis einschließlich Freitag 15.08.2025
im Internet über das Internetportal der Stadt Bad Langensalza
https://badlangensalza.de/rathaus/stadtentwicklung-und-wirtschaftsfoerderung/planung/oeffentliche-bekanntmachungen-zu-auslegungen
im o.g. Zeitraum einsehbar.
Zudem liegen diese Planunterlagen in der Stabsstelle -Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Ratswaage, Mühlhäuser Straße 40, 99947 Bad Langensalza während folgender Zeiten:
| Montag | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitags | 8.00 - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen können schriftlich in der Stadtverwaltung abgegeben werden oder elektronisch an stellungnahme@bad-langensalza.de übermittelt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage geschaffen werden. Die für Errichtung der PV-Freiflächenanlage vorgesehenen Grundstücke grenzen an bereits geplante PV-Freiflächenanlagen auf dem Gelände der ehemaligen Garnision II sowie an die zur Pferdehaltung genutzten Flächen an.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts (1.) sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
| Art der vorhandenen Information | Thematischer Bezug |
| 2. 24 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange davon 9 mit Umweltbezug, keine Stellungnahme der Öffentlichkeit | Blendschutz - Immissionsschutz - Luftverkehr, bauzeitlicher Bodenschutz / Altlasten / Artenschutz, Eingriff/Ausgleich, Denkmalschutz, Flächenverbrauch / Schutz von Leitungen |
| 3. artenschutzrechtliche Prüfung integriert im Umweltbericht | Prüfung der Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten durch das Planvorhaben (Bodenbrüter / Feldvögel / Reptilien, Feldhamster) |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, Tiere, Pflanzen / Biotope, den Boden, die Fläche, Wasser, das Landschaftsbild sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft.
Schutzgut Mensch (1, 2): Aussagen zum Immissionsschutz, hier insbesondere Blendschutz für Luftverkehr, gewerbliche Flächen in der Umgebung; Nutzung blendarmer Module zur Vermeidung von Blendwirkungen, Verzicht auf Rammung, um Bodeneingriff in Altlastenverdachtsfläche zu vermeiden, Erhalt vorhandener Wegeverbindungen
Schutzgut Tiere/Pflanzen/Biotope (1, 2, 3): Aussagen zum Lebensraumpotential für Tiere und Pflanzen / insbesondere Prüfung der Betroffenheit von Bodenbrütern, Reptilien im Plangebiet, Neupflanzung von Hecken zur Eingrünung; Anlage eine strukturreichen Grünfläche und Pflanzung von Obstbäumen im räumlichen Zusammenhang zum Eingriff durch Überstellung von Flächen (Kompensation); Berücksichtigung der flächigen Überstellung ohne Reihen durch Ost-Westausrichtung;
Schutzgut Fläche (1, 2): Inanspruchnahme von bereits verbrauchter Fläche (eingezäunte Flächen der ehemaligen Garnision II);
Schutzgut Boden (1, 2): Bewertung des anstehenden Bodens entsprechend des Funktionserfüllungsgrades / Bodenbeschaffenheit unter Berücksichtigung der Vorbelastung (Garnision II), Beschränkung der versiegelbaren Fläche auf das notwendige Maß; Verzicht auf Bodeneingriffe durch Modultechnik ohne Rammung, Nutzung bereits vorhandener Erschließung des südlichen PV-Parks;
Schutzgut Landschaft (1, 2): Aussagen zum Landschaftsraum / Ortsbild und Wirkung des Vorhabens; Eingrünung durch Heckenpflanzungen; Einsehbarkeit aufgrund der Lage auf dem Garnisionsgelände eingeschränkt;
Schutzgut Wasser (1, 2): keine Oberflächengewässer im Plangebiet; Versickerung von Niederschlagswasser im Gebiet;
Schutzgut Klima / Luft (1): mikroklimatische Veränderungen durch Überstellung mit Modulen; Pflanzung von Gehölzen, Höhenfestsetzung für Modulunterkante - Durchlüftung;
Schutzgut Kultur- und Sachgüter (1, 2): Hinweise bezüglich archäologischer Bodenfunde.
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Eingrünung durch Heckenpflanzung, schonende Bauverfahren - keine Rammung, kein Bodeneingriff, Erhalt der Fuß- und Radwegverbindung.
Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Bad Langensalza in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. IS. l Buchst.e DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Bad Langensalza, den 27.06.2025
Reinz
Bürgermeister
Anlage: Übersichtslageplan