aus der 7. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 12.06.2025
Öffentliche Sitzung
| 18. | Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Gewerbestandort an der Wassergasse" im OT Nägelstedt und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB | VL-152/8/2025 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Gewerbestandort an der Wassergasse“ im OT Nägelstedt der Stadt Bad Langensalza in der Fassung vom 19. Mai 2025 mit der Begründung, dem Umweltbericht sowie ergänzenden Anlagen und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB beziehungsweise gem. § 2 Abs. 2 BauGB.
Träger des Planverfahrens ist die Stadt Bad Langensalza. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Äußerung bezüglich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich im digitalen Amtsblatt der Stadt Bad Langensalza, im Internet sowie im Heimatboten bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die o. g. Beteiligungsverfahren durchzuführen.
22 Ja-Stimmen (einstimmig)
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -