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Bad Langensalzaer Heimatbote mit Amtsblatt
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil (AT)
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07 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark am Gewerbepark Aschara“ der Stadt Bad Langensalza gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

Beschlussausfertigung

aus der 33. Sitzung des Stadtrates

am Donnerstag, 14.09.2023

Öffentliche Sitzung

14.

Beschluss über die

Aufstellung eines Bebauungsplanes

für das Sondergebiet

„Solarpark am Gewerbepark Aschara“

der Stadt Bad Langensalza

gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

VL-763/7/2023

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt gem. § 2 BauGB für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich in der Gemarkung Aschara die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark am Gewerbepark Aschara“ der Stadt Bad Langensalza, zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Die Aufstellung erfolgt nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Aschara, Flur 2, Flurstücke 194/2, 195/2,195/4, 195/6, 195/8,196/2,197/2 mit einer Größe von ca. 3,00 ha.

Mit der Erstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im OT Aschara geschaffen werden. Die Ausweisung der Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bebauungsplan erfolgt als Sondergebiet nach § 11 BauNVO.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das weitere Verfahren zu führen.

24 Ja-Stimmen (einstimmig)

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Matthias Reinz

Bürgermeister  —  - Siegel -