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Bad Langensalzaer Heimatbote mit Amtsblatt
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil (AT)
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09 Beschluss über die Abwägung der während der Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Rasenmühlenweg“ der Stadt Bad Langensalza (Abwägungsbeschluss)

Beschlussausfertigung

aus der 33. Sitzung des Stadtrates

am Donnerstag, 14.09.2023

Öffentliche Sitzung

15.

Beschluss über die Abwägung

der während der Öffentlichkeits-,

Träger- und Behördenbeteiligung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

§ 4 Abs. 2 BauGB

eingegangenen Stellungnahmen zum

Bebauungsplan „Rasenmühlenweg“

der Stadt Bad Langensalza

(Abwägungsbeschluss)

VL-764/7/2023

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt die Berücksichtigung der Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Rasenmühlenweg“ der Stadt Bad Langensalza vorgebracht wurden, entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss (Abwägungsübersicht). Die Abwägungsübersicht ist Bestandteil des Beschlusses.

Dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die beschlossenen Anregungen in die Planung und die Begründung einzuarbeiten sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die eine abwägungsrelevante Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung zu informieren.

23 Ja-Stimmen (mehrheitlich)

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

Matthias Reinz

Bürgermeister  —  - Siegel -