Öffentliche Sitzung
| 15. | Beschluss über die Abwägung der während der Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Rasenmühlenweg“ der Stadt Bad Langensalza (Abwägungsbeschluss) | VL-764/7/2023 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt die Berücksichtigung der Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Rasenmühlenweg“ der Stadt Bad Langensalza vorgebracht wurden, entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss (Abwägungsübersicht). Die Abwägungsübersicht ist Bestandteil des Beschlusses.
Dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die beschlossenen Anregungen in die Planung und die Begründung einzuarbeiten sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die eine abwägungsrelevante Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung zu informieren.
23 Ja-Stimmen (mehrheitlich)
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -