Öffentliche Sitzung
| 16. | Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet „Rasenmühlenweg“ der Stadt Bad Langensalza (Satzungsbeschluss) | VL-765/7/2023 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt gemäß § 19 Thür KO i.V. m. § 10 des Baugesetzbuches in der zur Zeit gültigen Fassung den Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet „Rasenmühlenweg” der Stadt Bad Langensalza in der Fassung vom 31.07.2023 als Satzung. Die städtebauliche Begründung, der Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan sowie alle Anlagen werden gebilligt.
Den Planunterlagen ist eine zusammenfassende Erklärung nach § 10a (1) BauGB beizufügen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung wird ergänzend gemäß § 10a (2) BauGB auch in das Internet eingestellt.
23 Ja-Stimmen (mehrheitlich)
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -