Öffentliche Sitzung
| 17. | Beschluss über das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bad Langensalza 2022 sowie über die Abwägung der während der Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB | VL-766/7/2023 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt die Berücksichtigung der Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Bad Langensalza 2022 vorgebracht wurden, entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss. (Abwägungsübersicht Stand 08/2023). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt weiter das von der CIMA Beratung + Management GmbH erstellte „Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bad Langensalza 2022“ (Leipzig, 14. Juli 2022) als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die in dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept enthaltenen Grundsätze der Einzelhandelsentwicklung bei Anträgen von ansiedlungs- bzw. änderungswilligen Einzelhandelsbetrieben als Abwägungsgrundlage zu nutzen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bad Langensalza 2022 ist periodisch zu aktualisieren und fortzuschreiben.
15 Ja-Stimmen (mehrheitlich)
7 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -