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Bad Langensalzaer Heimatbote mit Amtsblatt
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil (AT)
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12 Beschluss über die Benennung und Widmung einer Straße in Bad Langensalza

Beschlussausfertigung

aus der 33. Sitzung des Stadtrates

am Donnerstag, 14.09.2023

Öffentliche Sitzung

18.

Beschluss über die Benennung

und Widmung einer Straße

in Bad Langensalza

VL-744/7/2023

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt:

1.

Das Flurstück 453/5 in der Flur 23 in der Gemarkung Bad Langensalza mit einer Gesamtgröße von 578 m², gelegen zwischen der Salzstraße und der Langen Straße erhält die Bezeichnung „Salzstraße“ und wird damit der bestehenden Straße zugeordnet.

2.

Die in dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnete Straßenfläche wird gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) als Gemeindestraßen im Sinne des § 3 Abs. 3 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr als verkehrsberuhigter Bereich gewidmet.

3.

Die Widmung wird aufgrund der Tordurchfahrt auf Fahrzeuge mit einer maximalen tatsächlichen Höhe von 3,3 m beschränkt, Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Bad Langensalza.

24 Ja-Stimmen (einstimmig)

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Matthias Reinz

Bürgermeister  —  - Siegel -