Öffentliche Sitzung
| 18. | Beschluss über die Benennung und Widmung einer Straße in Bad Langensalza | VL-744/7/2023 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt:
| 1. | Das Flurstück 453/5 in der Flur 23 in der Gemarkung Bad Langensalza mit einer Gesamtgröße von 578 m², gelegen zwischen der Salzstraße und der Langen Straße erhält die Bezeichnung „Salzstraße“ und wird damit der bestehenden Straße zugeordnet. |
| 2. | Die in dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnete Straßenfläche wird gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) als Gemeindestraßen im Sinne des § 3 Abs. 3 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr als verkehrsberuhigter Bereich gewidmet. |
| 3. | Die Widmung wird aufgrund der Tordurchfahrt auf Fahrzeuge mit einer maximalen tatsächlichen Höhe von 3,3 m beschränkt, Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Bad Langensalza. |
24 Ja-Stimmen (einstimmig)
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -