Die in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Langensalza am 14.09.2023 unter Beschluss-Nr.: VL-771/7/2023 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO und § 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 wurde der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis ordnungsgemäß angezeigt und mit Schreiben vom 19.09.2023 bestätigt.
Die Satzung nebst Anlagen liegt in der Zeit vom
23.10.2023 bis 05.11.2023
öffentlich aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Haushaltsjahre wird die Haushaltssatzung 2023/2024 nebst Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Die Auslegung erfolgt in der Stadtverwaltung Bad Langensalza, Rathaus, Zimmer 206, Marktstraße 1, 99947 Bad Langensalza.
Die Einsichtnahme kann während der öffentlichen Sprechzeiten
| Montag: | 08.00 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 bis 12.00 Uhr |
erfolgen.
Bad Langensalza, 25.09.2023
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -