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Bad Langensalzaer Heimatbote mit Amtsblatt
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil (AT)
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16 Haushaltssatzung der Stadt Bad Langensalza für die Haushaltsjahre 2023/2024

Haushaltssatzung

der Stadt Bad Langensalza

für die Haushaltsjahre 2023/2024

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Bad Langensalza folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023/2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

2023:

in den Einnahmen und Ausgaben mit

37.466.380 €

2024:

in den Einnahmen und Ausgaben mit

37.542.590 €

und

im Vermögenshaushalt

2023:

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.302.740 €

2024:

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.110.820 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird im Jahr 2023 auf 2.570.650 € festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird im Jahr 2024 auf 1.053.900 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

 — 

 — 

311 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

 — 

420 v.H.

2.

Gewerbesteuer

404 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird im Jahr 2023 und im Jahr 2024 auf

5.000.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Die Höhe der Zuschüsse an die Ortsteile wird wie folgt festgesetzt:

§ 7

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Bad Langensalza, den 25.09.2023

Matthias Reinz

Bürgermeister der Stadt Bad Langensalza