Wir suchen aus diesem Grund entsprechende Händler*innen mit weihnachtstypischem Angebot.
Teilnahmebedingungen:
| • | Das Bewerbungsformular muss vollständig ausgefüllt sein. |
| • | Beim Verkauf von Lebensmitteln muss ein gültiges Hygienekonzept vorhanden sein. |
| • | Der Stand muss entsprechend dem Marktcharakter dekoriert sein. |
| Es werden keine ungeschmückten Hütten, Zelte oder Verkaufsstände akzeptiert. |
| • | Angaben: Standgröße (Länge x Tiefe, max. 3 m Tiefe), detailliertes Sortiment, Strom- Anschlusswerte, ein Foto vom Stand, Name/ Inhaber, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und mobil), E-Mail-Adresse und Homepage. |
| • | In jedem Stand ist ein entsprechend der deutschen Prüfvorschrift (alle 2 Jahre) geprüfter Feuerlöscher (mind. 6 kg/l Wasser, Pulver oder Schaumlöscher) mitzubringen, und am Stand zu deponieren |
Händler*innen mit folgenden Angeboten werden zugelassen:
Weihnachtssortimente:
| • | Adventsgestecke, -kränze, Kunst- und Trockenblumen, Mistelzweige, Blumenbindereien |
| • | Holzschnitzwaren, Advents-, Weihnachts- und Christbaumschmuck, Weihnachtsbaumständer und -beleuchtung |
| • | Ton und Keramik wie Vasen, Pflanzkübel, Gartenkeramik, Kerzen |
| • | Spielwaren |
| • | Glas-, Porzellan-, Keramik-, Kristall-, Messing-, Kupfer-, Zinn- und Stahlwaren |
| • | Töpfe, Pfannen, Backformen, Holz-, Kork- und Korbwaren (außer Möbel) |
| • | Handwerker mit Vorführung (z. B. Holzschnitzer, Glasbläser, Töpfer, Klöppeln, Kerzenziehen, Gravieren, Schleifen) |
Süßwaren/ Lebensmittel/ Versorger:
| • | Imbiss-Versorger (Bratstände, Fast- und FingerFood etc.) |
| • | Weihnachtliche Backwaren, Lebkuchen, Dauerwurstwaren und Schinken, Käse in weihnachtlicher Verpackung, Gewürze, Tee, Imkereierzeugnisse, Antipasti, Nüsse |
| • | Weine, Spirituosen (nur in Flaschen oder Proben) |
| • | Herstellung und Verkauf von gebrannten Mandeln und Nüssen, Popcorn, glasierten Früchten, Zuckerwatte, Süßwaren, Waffel- und Schmalzbäckerei, Maroni, Schokolade |
Sonstige Sortimente:
| • | Schals, Mützen, Handschuhe, Tücher, weihnachtliche Tischwäsche, Strumpfwaren, Kleinkindersachen, Hausschuhe, Modeschmuck, Mineralien, Täschner- und Kleinlederwaren |
| • | 1 attraktives Kinderkarussell/ Schausteller |
| • | Zusatzangebote, die im besonderen Maße dem Charakter des Marktes entsprechen |
WICHTIG zur Beachtung:
| • | Die Abgabe von Süßwaren/ Lebensmittel in Einwegbehältnissen aus Plastik/Aluminium und die Verwendung von Plastikbestecken ist nicht erwünscht. |
| • | „To Go“-Angebote sind ebenfalls umweltfreundlich zu verpacken. |
| • | Tüten aus Plastik sind zu vermeiden, sofern es umweltfreundliche Alternativen gibt. (biobasierte kompostierbare Behältnisse) |
| • | Der Aufbau ist am Donnerstag, den 05.12.2024 von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr möglich |
| • | die Fahrzeuge sind auf die zugewiesenen Parkplätze (hierzu gibt es Parkausweise) abzustellen. Sie dürfen NICHT auf der Marktfläche oder in der Innenstadt abgestellt werden. |
| • | Der Abbau kann am Sonntag, den 08.12.2024, ab 18.00 Uhr stattfinden. |
| • | Ohne einen Vertrag mit der Stadt, werden keine Teilnehmer zugelassen |
| • | Weitere Informationen zum Marktgeschehen erhalten Sie mit dem Vertrag |
Interessenten richten ihre Bewerbung in schriftlicher oder digitaler Form
bis 01.10.2024
| Marktzeiten: | |
| Do. | 14.00 - 20.00 Uhr |
| Fr. | 14.00 - 20.00 Uhr |
| Sa. | 11.00 - 22.00 Uhr |
| So. | 11.00 - 18.00 Uhr |
an die
| Stadt Bad Langensalza |
| Kultur- und Kongresszentrum |
| Bürgermeister-Schönau-Platz 1, 99947 Bad Langensalza, |
| E-Mail: | |
| j.fuchs@bad-langensalza.de |
Das Bewerberbungsformular ist online
auf der Webseite der Stadt Bad Langensalza abrufbar:
https://badlangensalza.de/kur-tourismus/kultur/veranstaltungen/veranstaltungshighlights/weihnachtsmarkt-in-bad-langensalza/
Zulassungen:
| 1. | Die Zuweisung eines Standplatzes erfolgt für diesen Zeitraum nach pflichtgemäßem Ermessen und berücksichtigt bei der Zuweisung des Standplatzes die marktspezifischen Erfordernisse. |
| 2. | Grundlage für die Auswahl eines Bewerbers sind ausschließlich die von ihm eingereichten Bewerbungsunterlagen. Nicht berücksichtigt werden Anträge, die verspätet, unvollständige, doppelt und/oder unter falschen Angaben eingehen oder das Sortiment nicht den Vorgaben entspricht. |
| 3. | Bereits eingereichte Bewerbungen, die die erforderlichen Angaben nicht enthalten, können bis spätestens zum Bewerbungsschluss vervollständigt werden |
| 4. | Die zugelassenen Interessenten erhalten einen Vertrag und die Entgelte werden entsprechend des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Langensalza berechnet. |
| Für die Veranstaltung gilt eine Marktfestsetzung. |
| 5. | Antragsteller, die bis zum 04.10.2024 keine Zusage erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass ihr Antrag nicht berücksichtigt werden konnte. Eine separate Absage erfolgt auf Anforderung. |
| 6. | Eine Haftung dafür, dass der Markt tatsächlich stattfindet, wird nicht übernommen. |
Wir weisen darauf hin, dass diese Ausschreibung von Spezialmärkten infektionsschutzbedingt auch kurzfristig aufgrund einer Entscheidung der Stadt Bad Langensalza oder durch behördliche Anordnung, Verordnung, aufgrund eines Gesetzes oder höherer Gewalt aufgehoben werden kann.
Dasselbe gilt für die Durchführung des jeweiligen Spezialmarktes und für die Zulassung einzelner Marktteilnehmer.
Bad Langensalza, den 05.08.2024
Sabine Hilbig
Fachbereichsleiterin FB I