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Allgemeines Mitteilungsblatt der Stadt Bad Langensalza
Ausgabe 9/2025
Öffentliche und sonstige Mitteilungen
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Öffentliche und sonstige Mitteilungen

In der

Gemarkung:

Klettstedt

Flur:

2

Flurstück:

209/1

Flur:

3

Flurstücke:

16/1, 152/23, 231/82

wurde eine

X

Grenzfeststellung

X

Grenzwiederherstellung

(Straßenschlussvermessung Ortsdurchfahrt Klettstedt)

X

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16.12.2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

29.09.2025 bis 29.10.2025

in der Zeit von

Mo. bis Fr.

08:00 - 12:00 Uhr

Mo. bis Do.

13:00 - 15:30 Uhr

in den Räumen des

Landesamtes für Bodenmanagement

und Geoinformation

Zweigstelle Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim

Landesamt für Bodenmanagement

und Geoinformation

Zweigstelle Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Schmalkalden, den 09.09.2025

Im Auftrag

gez. Henry Waurick

Referatsbereichsleiter

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

Az: 54043318