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Nachrichtenblatt Rehlingen-Siersburg
Ausgabe 18/2025
Seite 3
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Werbefläche „Schau ins Land“ am Ortseingang Rehlingen

– Hinweise zur Nutzung

Bereits seit geraumer Zeit steht am Ortseingang von Rehlingen (linke Seite aus Richtung Autobahn kommend) die neue Werbefläche „Schau ins Land“ zur Verfügung. Dort können örtliche Veranstaltungen kostenlos beworben werden.

Um allen Vereinen und sonstigen Veranstaltenden faire und gleiche Werbemöglichkeiten zu bieten, bitten wir um Beachtung folgender Richtlinien:

1.

Werbebanner dürfen maximal 3,00 m x 1,50 m groß sein. Dies ist ein gängiges Standardmaß, das in allen Druckereien erhältlich ist. Nur so reicht der Platz aus, um alle Veranstaltungen gleichermaßen zu bewerben.

2.

Die Banner dürfen frühestens 12 Tage vor Veranstaltungsbeginn an der Werbefläche angebracht werden.

3.

Spätestens 2 Tage nach Veranstaltungsende müssen die Werbebanner wieder durch die Veranstaltenden abgehängt werden.

Wichtiger Hinweis: Die Mauer rechts vor der Unterführung ist nicht als Werbefläche zugelassen.

Bitte beachten Sie: Banner, die ab Donnerstag, 01. Mai 2025, aufgehängt werden und nicht den genannten Richtlinien entsprechen, werden entfernt und können innerhalb einer Woche beim Bauhof abgeholt werden.

Wir danken allen Verantwortlichen für das Verständnis und die Einhaltung der Vorgaben, um eine Gleichberechtigung zu gewährleisten. Kommerzielle Werbung ist nicht gestattet.