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Nachrichtenblatt Rehlingen-Siersburg
Ausgabe 20/2023
Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH (TWRS)
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Die Technischen Werke

der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH (TWRS GmbH) informieren

Aufgrund des § 4 der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.06.1980 und durch Beschluss des Aufsichtsrates der Technischen Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH vom 20. April 2023 erhöhen die Technischen Werke zum 01. Juli 2023 den Arbeitspreis von 1,80 €/m³ auf 1,95 €/m³. Der Grundpreis erhöht sich ebenfalls zum 01. Juli 2023 von 10,80 €/Monat auf 13,50 €/Monat.

Die erfolgten Änderungen gemäß Anlage I und II der Verordnung sind den nachfolgenden Seiten der Bekanntmachung zu entnehmen.

Die vollständige Verordnung mit den Anlagen I und II sowie das entsprechend geänderte Preisblatt finden Sie auf unserer Homepage: https://twrs-gmbh.de

Die Anpassung des Arbeits- und Grundpreises wird zeitanteilig in der Verbrauchsabrechnung 2023 berücksichtigt. Es ist vorgesehen, den Wasserverbrauch 2023 hälftig mit dem jeweiligen Arbeitspreis zu berechnen.

Die TWRS GmbH bieten ihren Kunden jedoch an, den tatsächlichen Zählerstand zum 01.07.2023 zu berücksichtigen. Aus diesem Grund werden in der Kalenderwoche 24 (Zeitraum 12.06.2023 bis 17.06.2023) Ablesekarten versendet, in denen über einen dort abgedruckten Code der Zählerstand auch online übermittelt werden kann.

Die Online-Plattform für die Zählerstandsmeldung steht ab der Kalenderwoche 25 bis einschließlich Kalenderwoche 28 zur Verfügung (17.06.2023 bis 16.07.2023). Der Ablesezeitraum für die Abgabe der Ablesekarten endet ebenfalls am 16.07.2023.

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Technische Werke der Gemeinde Rehlingen Siersburg GmbH

Anlage I

zu der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Änderungen vom 20.04.2023

III. zu § 13 – Inbetriebsetzung der Kundenanlage

1.

Für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage werden folgende Kosten erhoben:

1.1

Für die erstmalige Montage einer Messeinrichtung der Weiterverrechnungssatz für 1,25 Lohnstunden.

1.2

Für das Anbringen zusätzlicher Messeinrichtungen an eine Anschlussleitung der Weiterverrechnungssatzes für 1,25 Lohnstunden.

1.3

Für vom Kunden verlangte Außerbetriebnahme oder Wiederinbetriebsetzung der Anlage der Weiterverrechnungssätze je 1,25 Lohnstunden.

1.4

Für das Nachplombieren einer Anlage oder eines Anlageteiles der Weiterverrechnungssatz für 1 Lohnstunde.

1.5

Zu den Ziffern 1.1 bis 1.4 werden die Kosten für das erforderliche Material gesondert nach Aufwand berechnet.

IV. zu § 19 Nachprüfung von Messeinrichtungen

Die Kosten für die Nachprüfung von Messeinrichtungen werden nach Aufwand berechnet, und zwar die Auslagen für die amtliche Prüfung durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle gem. deren Rechnung und mindestens 1,25 Lohnstunden für den Ein- und Ausbau der Messeinrichtung.

V. zu § 22 Verwendung des Wassers

Die Entnahme von Wasser aus Hydranten zu vorübergehenden Zwecken ist nur mit Standrohrzählern der Technischen Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg zulässig. Für Anschlüsse, die vorübergehenden Zwecken dienen und deren spätere Beseitigung (z.B. Anschlüsse für Schausteller, ambul. Gewerbe u.ä.) vorgesehen ist, sind von dem Anschlussnehmer die tatsächlichen Herstellungskosten zu erstatten.

Bei der Vermietung von Standrohren zur Abgabe von Bauwasser oder für sonstige vorübergehende Zwecke haftet der Mieter für Beschädigungen aller Art, sowohl für Schäden am Mietgegenstand als auch für Schäden, die durch Gebrauch des Standrohres an öffentlichen Hydranten, Leitungseinrichtungen und Hydrantenschächten, auch durch Verunreinigung den Technischen Werken der Gemeinde Rehlingen-Siersburg oder dritten Personen entstehen. Bei Verlust des Standrohres hat der Mieter vollen Ersatz zu leisten. Der Mieter ist verpflichtet, entweder das überlassene Standrohr spätestens am 16. jeden Monats bei den Technischen Werken der Gemeinde Rehlingen-Siersburg zur Rechnungsstelle vorzuzeigen oder einen gleichbleibenden Ort anzugeben, an dem die Technischen Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg monatlich eine Kontrolle ausüben können.

Vor der Vermietung eines Standrohres ist an die Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg ein Hinterlegungsentgelt (Kaution) in Höhe von 600,- Euro zu zahlen, die bei der unbeschädigten Rückgabe des Standrohres mit den Kosten des Wasserverbrauchs verrechnet wird.

IX. zu § 33 – Einstellung der Versorgung

Vor der Wiederaufnahme der unterbrochenen Versorgung sind außer der Zahlung der rückständigen Rechnungsbeträge und Mahngebühren die Kosten für die Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung in Höhe des 1,25 fachen Weiterverrechnungssatzes für eine Lohnstunde zu entrichten. Sind bei der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung Arbeiten über das übliche Maß hinaus erforderlich, so wird der entsprechende Zeit- und Materialaufwand berechnet.

XI. Stundensätze

1.

Weiterverrechnungssatz

Der Lohnstundensatz beträgt z. Zt. 60,00 Euro

2.

Vorgenannter Lohnstundensatz erhöht sich jeweils entsprechend den zwischen den Tarifpartnern ausgehandelten linearen Lohnsteigerungen (einschl. evtl. Sockelbetrag und Arbeitszeitverkürzung)

XIII. Inkrafttreten

Diese Anlage tritt nach ihrer Veröffentlichung zum 01.07.2023 in Kraft.

Rehlingen-Siersburg, 15.05.2023

Technische Werke der

Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH

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Anlage II

zu der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen über die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Änderungen vom 20.04.2023

Allgemeine Tarife für die Wasserversorgung

Aufgrund des § 4 der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.06.1980 und durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.04.2023 liefern die Technischen Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH ihren Kunden Wasser zu nachstehenden Tarifpreisen:

1. Arbeits- / Mengenpreis

Der Mengenpreis für jeden Kubikmeter gelieferten Wassers beträgt 1,95 €/cbm zzgl. gesetzl. MwSt.

Für nach EMAS oder ISO 14001 zertifizierte gewerbliche Endkunden sowie Teilnehmer des 'Umweltpakt Saar' beträgt der Mengenpreis 1,94 €/cbm zzgl. gesetzl. MwSt.

Für die Entnahme von Wasser bei Neubauten (Bauwasser) wird eine einmalige Pauschale von 15,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. für jedes Geschoss erhoben.

2. Monatlicher Grundpreis

Für die Vorhaltung der Wasserversorgung ist ein monatlicher Grundpreis von 13,50 € zzgl. gesetzl. MwSt. zu zahlen.

Die Anpassung des Arbeits- und Grundpreises tritt nach ihrer Veröffentlichung zum 01.07.2023 in Kraft und wird in der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2023 entsprechend berücksichtigt werden.

Rehlingen-Siersburg, 15.05.2023

Technische Werke der

Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH