Wenn keine Vorsorgevollmacht oder keine Patientenverfügung vorliegt und der Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, müssen in der Regel die Angehörigen oder Betreuer entscheiden, welche u. a. medizinische Maßnahmen eingeleitet oder abgebrochen werden sollen.
Ohne eine Vorsorge- oder Generalvollmacht können Angehörige weder das Vermögen verwalten noch über medizinische Eingriffe entscheiden, auch keine Verträge in deren Namen kündigen. Wenn Angehörige über medizinische und pflegerische Maßnahmen entscheiden sollen dürfen, müssen die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden.
Über all diese Themen und noch mehr, informiert Frau Sarah Fuchs von der Betreuungsbehörde Saarlouis. Gerne geht sie auch auf Ihre Fragen ein.
Zu diesem äußerst wichtigen Termin laden wir alle Interessenten recht herzlich ein, sich am Montag, den 21.07.2025 um 17:00 Uhr im Gasthaus "Zur Siersburg", Wallerfanger Straße 4, Rehlingen zu informieren.
Aus organisatorischen Gründen (z. B. Infomaterial) möchten wir Sie bitten sich bis zum 17.07.2025 bei Frau Sonja Gottfried, Telefon 01517 2151725 oder per E-Mail ov-rehlingen-siersburg@vdk.de anzumelden!