Die Gemeindekasse Rehlingen-Siersburg teilt mit, dass am 15. August 2026 die folgenden Steuern und Abgaben fällig werden:
Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2026 für das III. Quartal 2026 und evtl.
Nachveranlagungsbeträge für Vorjahre gemäß Gewerbesteuerbescheid
Grundbesitzabgaben und Hundesteuer 2026 für das III. Quartal 2026 und evtl. Nachveranlagungsbeträge für Vorjahre gemäß Steuer-/ Abgabenbescheid
und bittet die Steuer- und Abgabepflichtigen, die dann fälligen Beträge pünktlich auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten der Gemeindekasse Rehlingen-Siersburg einzuzahlen:
Kreissparkasse Saarlouis
IBAN: DE74593501100008330219, BIC: KRSADE55XXX
Vereinigte Volksbank eG Saarlouis - Losheim am See - Sulzbach / Saar
IBAN: DE05590920006823060007, BIC: GENODE51SB2
Postbank Saarbrücken
IBAN: DE62590100660001994667, BIC: PBNKDEFFXXX
A. Öffentlich-rechtliche Forderungen:
Nach dem Fälligkeitstermin 15. August 2026 noch rückständige Steuer- und Abgabenbeträge werden nach erfolgter Mahnung im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen, wobei neben Mahngebühren und Kosten, aufgrund des § 240 Abgabenordnung (AO), auch folgender Säumniszuschlag erhoben wird: Für jeden angefangenen Monat der Säumnis, vom Fälligkeitstag an gerechnet, 1 (eins) vom Hundert des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages; abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag.
B. Privat-rechtliche Forderungen:
Nach dem Fälligkeitstermin 15. August 2026 noch rückständige Wasserbezugskosten werden nach erfolgter Mahnung durch Nachinkasso eingezogen, wobei neben der Mahngebühr in Höhe von 2,50 € auch die Kosten für die Entsendung eines Beauftragten zum Nachinkasso in Höhe von 12,50 € zu zahlen sind.
Fällige Steuern und Abgaben, für die eine Einzugsermächtigung vorliegt, werden von der Gemeindekasse Rehlingen-Siersburg zum Fälligkeitstermin abgebucht. Wir bitten die Steuer- und Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeindekasse Rehlingen-Siersburg