Die Gemeinde Rehlingen-Siersburg beschäftigt sich derzeit intensiv mit der Frage, wo Windenergie in unserem Gemeindegebiet künftig grundsätzlich möglich sein soll – und vor allem auch, wo nicht.
Dabei geht es der Gemeinde darum, frühzeitig zu handeln und die Entwicklung selbst mitzugestalten. Denn wenn die Gemeinde nicht tätig wird, hat sie deutlich weniger Möglichkeiten, Einfluss darauf zu nehmen, wo Windenergieanlagen entstehen können.
Vor einigen Wochen hatte die Gemeinde bereits darüber informiert, dass Betreiber von Windparks derzeit Grundstückseigentümer ansprechen und versuchen, sich Flächen durch Vorverträge zu sichern. Die Gemeinde möchte verhindern, dass Windenergieanlagen später ungeordnet über das Gemeindegebiet verteilt entstehen können.
Deshalb handelt die Gemeinde jetzt. Ziel ist eine geordnete Planung statt eines unkontrollierten „Wildwuchses“. Die Gemeinde möchte selbst festlegen, welche Bereiche grundsätzlich für Windenergie zur Verfügung stehen sollen und welche Bereiche davon freigehalten werden.
Wichtig ist dabei: Mit dem jetzt begonnenen Verfahren wird noch nicht über den Bau einzelner Windräder entschieden. Es stehen weder konkrete Standorte noch die Zahl oder die Höhe möglicher Anlagen fest.
Der Gemeinderat hat am 03. September 2026 einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen von SPD/Bündnis 90/Die Grünen, CDU, AfD und Freien Wählern beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Windenergie zu beginnen.
Der Flächennutzungsplan betrachtet das gesamte Gemeindegebiet. Vereinfacht gesagt wird darin festgelegt, welche Bereiche einer Gemeinde grundsätzlich für bestimmte Nutzungen vorgesehen werden können. Bei der Windenergie geht es darum, geeignete Flächen zu finden und Windenergie möglichst auf wenige geeignete Bereiche zu konzentrieren.
Damit kann die Gemeinde die Entwicklung steuern und gleichzeitig andere Teile des Gemeindegebiets von Windenergie freihalten.
Welche Flächen kommen grundsätzlich infrage?
Grundlage für die weitere Prüfung ist unter anderem die Windflächenpotentialstudie des Saarlandes aus dem Jahr 2024.
Nun wird das Gemeindegebiet genauer untersucht. Zunächst werden die Bereiche betrachtet, in denen Windenergie aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder der tatsächlichen Gegebenheiten nicht möglich ist.
Danach wird geprüft, welche weiteren Gründe für oder gegen eine Nutzung sprechen. Dazu gehören zum Beispiel:
| • | Abstände zu den Wohnorten, |
| • | Natur- und Artenschutz, |
| • | das Landschaftsbild, |
| • | Straßen, Leitungen und andere Infrastruktur, |
| • | Wald und Landwirtschaft, |
| • | weitere Interessen der Allgemeinheit. |
Auch Besonderheiten vor Ort können berücksichtigt werden. Das können beispielsweise wichtige Wanderwege, Aussichtspunkte oder besonders empfindliche Bereiche sein.
Am Ende dieser Untersuchung ergibt sich zunächst eine Auswahl von Flächen, die grundsätzlich für Windenergie infrage kommen könnten.
Diese möglichen Flächen sind noch nicht automatisch die Flächen, die später tatsächlich für Windenergie ausgewiesen werden.
Wie viel Fläche soll für Windenergie zur Verfügung stehen?
Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben muss für Rehlingen-Siersburg eine Fläche in einer Größenordnung von mindestens rund 126 Hektar beziehungsweise 2,07 Prozent der Gemeindefläche für Windenergie vorgesehen werden.
Die endgültige Größe steht damit aber noch nicht fest. Sie hängt unter anderem davon ab, welche Flächen sich nach allen Prüfungen tatsächlich eignen und wie diese sinnvoll zugeschnitten und miteinander verbunden werden können. Deshalb kann die später ausgewiesene Fläche auch etwas größer als 126 Hektar sein.
Entscheidend ist jedoch der Vergleich mit der Situation ohne eine eigene Steuerung durch die Gemeinde:
Ohne das jetzt begonnene Verfahren könnten aktuell bis zu 357 Hektar im Gemeindegebiet für Windkraftanlagen genutzt werden.
Genau deshalb ist es aus Sicht der Gemeinde wichtig, jetzt zu handeln. Mit einer eigenen Planung kann sie festlegen, welche Flächen für Windenergie vorgesehen werden und welche Teile des Gemeindegebiets davon freigehalten werden sollen.
Warum sollen die Flächen konzentriert werden?
Die Gemeinde möchte Windenergie möglichst auf wenige geeignete größere Bereiche konzentrieren.
Statt vieler kleiner Flächen oder einzelner Anlagen, die sich über das gesamte Gemeindegebiet verteilen könnten, sollen möglichst wenige zusammenhängende Bereiche entstehen.
Das schafft Ordnung und ermöglicht gleichzeitig, andere Bereiche unserer Gemeinde gezielt von Windenergie freizuhalten.
Ohne die Einleitung dieses Verfahrens könnten aktuell bis zu 357 Hektar im Gemeindegebiet für Windkraftanlagen genutzt werden. Mit der eigenen Planung erhält die Gemeinde dagegen die Möglichkeit, die Entwicklung auf einen deutlich kleineren und von ihr geplanten Bereich zu lenken.
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
Für Bürgerinnen und Bürger ist zunächst besonders wichtig: Das Verfahren steht noch am Anfang und ist offen.
Derzeit steht noch nicht fest,
| • | welche konkreten Flächen ausgewiesen werden, |
| • | wie viele Bereiche für Windenergie entstehen, |
| • | welche Abstände zu den einzelnen Ortsteilen am Ende zugrunde gelegt werden, |
| • | wie viele Windenergieanlagen später tatsächlich gebaut werden könnten, |
| • | wie hoch mögliche Anlagen sein werden. |
Diese Fragen werden erst im weiteren Verlauf geklärt.
Klar ist aber bereits jetzt: Durch das Verfahren verschafft sich die Gemeinde die Möglichkeit, die Entwicklung selbst zu steuern und einen unkontrollierten „Wildwuchs“ zu verhindern.
Bürgerinnen und Bürger können sich beteiligen
Ein wichtiger Teil des Verfahrens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Nachdem die Grundlagen erarbeitet und mögliche Flächen genauer untersucht wurden, werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig beteiligt. Die Planungsunterlagen können dann eingesehen werden. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Hinweise zu geben und Stellungnahmen abzugeben.
Später folgt eine weitere öffentliche Beteiligung. Dann liegen bereits konkretere Planungen vor und Bürgerinnen und Bürger können sich erneut dazu äußern.
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und in die weitere Planung einbezogen. Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne Vorschlag automatisch übernommen werden kann. Die Gemeinde muss unterschiedliche Interessen und gesetzliche Vorgaben gegeneinander abwägen.
Erst danach wird über die endgültigen Flächen entschieden.
Die einzelnen Schritte werden auch in den Ortsräten, den zuständigen Ausschüssen des Gemeinderates und schließlich im Gemeinderat beraten.
Wie geht es weiter?
Der weitere Ablauf lässt sich vereinfacht in sieben Schritte einteilen:
1. Beginn des Planungsverfahrens
Der Gemeinderat hat das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans am 03. September 2026 einstimmig eingeleitet.
2. Ermittlung geeigneter Flächen
Das gesamte Gemeindegebiet wird untersucht. Dabei werden gesetzliche Vorgaben, fachliche Anforderungen und die Besonderheiten vor Ort berücksichtigt.
3. Frühzeitige Beteiligung
Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und weitere betroffene Stellen erhalten die Möglichkeit, Hinweise und Stellungnahmen einzubringen.
4. Erarbeitung des Planentwurfs
Die Ergebnisse der Untersuchungen und die Hinweise aus der Beteiligung der Bevölkerung fließen in einen konkreteren Plan ein.
5. Erneute öffentliche Beteiligung
Der ausgearbeitete Entwurf wird öffentlich zugänglich gemacht. Bürgerinnen und Bürger können sich auch in diesem Schritt noch einmal dazu äußern.
6. Prüfung und Entscheidung
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft. Unterschiedliche Interessen und Anforderungen werden gegeneinander abgewogen. Anschließend wird über die endgültige Änderung des Flächennutzungsplans entschieden.
7. Genehmigung und Bekanntmachung
Die beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans wird zur Genehmigung vorgelegt und anschließend öffentlich bekannt gemacht.
Was bedeutet eine spätere Ausweisung einer Windenergiefläche?
Auch wenn eine Fläche später im Flächennutzungsplan für Windenergie vorgesehen wird, bedeutet das nicht automatisch, dass dort anschließend ein Windpark gebaut wird.
Für konkrete Windenergieanlagen sind weitere Planungen, Prüfungen und Genehmigungen notwendig. Dabei müssen unter anderem die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von Menschen, Umwelt, Natur und Tierarten eingehalten werden.
Hinzu kommt: Die betroffenen Grundstückseigentümer müssen bereit sein, ihre Flächen für ein entsprechendes Projekt zur Verfügung zu stellen.
Der Flächennutzungsplan schafft also zunächst einen Rahmen und beantwortet die Frage: Wo kann Windenergie im Gemeindegebiet grundsätzlich stattfinden?
Ob und was auf einer solchen Fläche tatsächlich gebaut werden darf, wird erst in späteren Verfahren entschieden.
FAQ zur Windenergieplanung
Werden jetzt schon Windräder beschlossen?
Nein. Mit dem Beginn des Verfahrens wird kein einziges konkretes Windrad beschlossen. Die Gemeinde schafft zunächst einen Rahmen, um selbst steuern zu können, wo Windenergie grundsätzlich möglich sein soll und wo nicht. Ziel ist es, einen „Wildwuchs“ zu verhindern.
Stehen die Standorte bereits fest?
Nein. Mögliche Flächen werden erst im weiteren Verfahren untersucht, geprüft und bewertet.
Wie viele Windräder sollen gebaut werden?
Das steht derzeit nicht fest. Die spätere Zahl hängt unter anderem davon ab, welche Flächen am Ende ausgewiesen werden, welche konkreten Projekte Investoren planen und ob die betroffenen Grundstückseigentümer ihre Flächen zur Verfügung stellen.
Wie hoch könnten die Windräder werden?
Auch die Höhe möglicher Anlagen ist derzeit nicht festgelegt.
Werden alle grundsätzlich geeigneten Flächen ausgewiesen?
Nein. Zunächst wird ermittelt, welche Flächen überhaupt infrage kommen könnten. Danach wird geprüft, welche davon für eine sinnvolle und geordnete Konzentration der Windenergie geeignet sind.
Nach den derzeit geltenden Vorgaben muss die Gemeinde mindestens rund 126 Hektar beziehungsweise 2,07 Prozent der Gemeindefläche ausweisen.
Ohne eine eigene Steuerung durch die Gemeinde könnten aktuell dagegen bis zu 357 Hektar für Windkraftanlagen genutzt werden.
Wie viel Fläche ist vorgesehen?
Als derzeitige Mindestgröße werden rund 126 Hektar beziehungsweise 2,07 Prozent der Gemeindefläche betrachtet. Die endgültige Fläche steht noch nicht fest und kann aufgrund des notwendigen Zuschnitts auch etwas größer ausfallen.
Warum werden nicht einfach alle grundsätzlich geeigneten Flächen für Windenergie ausgewiesen?
Weil die Gemeinde nicht nur betrachten möchte, ob auf einer Fläche technisch ein Windrad stehen könnte. Es müssen viele weitere Interessen berücksichtigt werden.
Dazu gehören beispielsweise die Abstände zu Wohnorten, Natur- und Artenschutz, das Landschaftsbild, Straßen und andere Infrastruktur, Wald und Landwirtschaft sowie Besonderheiten vor Ort.
Gerade deshalb führt die Gemeinde das Verfahren durch: Sie möchte genau prüfen, welche Bereiche geeignet sind und welche Bereiche von Windenergie freigehalten werden sollen.
Warum sollen Windräder konzentriert werden?
Damit Windenergie möglichst geordnet stattfindet. Ziel ist es, nicht viele einzelne Anlagen oder kleine Flächen über das gesamte Gemeindegebiet zu verteilen, sondern die Nutzung möglichst auf wenige geeignete Bereiche zu konzentrieren.
Dadurch können gleichzeitig andere Bereiche der Gemeinde von Windenergie freigehalten werden.
Welche Abstände gelten zu Wohngebieten?
Die erforderlichen Abstände sind Teil der weiteren Planung. Sie haben großen Einfluss darauf, welche Flächen am Ende noch für Windenergie infrage kommen. Eine abschließende Festlegung gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.
Können Bürgerinnen und Bürger Einfluss nehmen?
Ja. Die Öffentlichkeit wird im Verfahren beteiligt – und zwar mehr als einmal. Sobald entsprechende Unterlagen vorliegen, können Bürgerinnen und Bürger diese einsehen sowie Hinweise und Stellungnahmen abgeben.
Was kann ich als Bürgerin oder Bürger vorbringen?
Zum Beispiel Hinweise zu örtlichen Besonderheiten, zum Landschaftsbild, zu Erholungsbereichen, Wander- und anderen Wegen, zur Infrastruktur oder zu anderen eigenen beziehungsweise öffentlichen Interessen.
Gerade Kenntnisse der Menschen, die vor Ort leben, können wichtige Hinweise für die weitere Prüfung liefern.
Wird jeder Einwand berücksichtigt?
Jede eingegangene Stellungnahme wird geprüft. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Einwand automatisch zu einer Änderung der Planung führt. Die Gemeinde muss alle unterschiedlichen Interessen, Hinweise und gesetzlichen Vorgaben gegeneinander abwägen.
Kann eine Fläche später wieder aus der Planung herausfallen?
Ja. Das ist möglich. Weitere Untersuchungen oder Hinweise aus der Beteiligung können dazu führen, dass sich die Planung verändert.
Kann später noch eine zusätzliche Fläche hinzukommen?
Ja, grundsätzlich ist auch das möglich. Wenn neue Erkenntnisse oder wichtige Gründe dies erforderlich machen, kann sich das Planungskonzept während des Verfahrens verändern.
Bedeutet eine ausgewiesene Fläche automatisch einen Windpark?
Nein. Die Aufnahme einer Fläche in den Flächennutzungsplan legt zunächst nur fest, dass dort Windenergie grundsätzlich möglich sein kann.
Für konkrete Windenergieanlagen sind weitere Prüfungen und Genehmigungen notwendig. Außerdem braucht es einen Investor und die Bereitschaft der betroffenen Grundstückseigentümer, ihre Flächen zur Verfügung zu stellen.
Wann wissen die Bürgerinnen und Bürger, welche Flächen konkret vorgesehen sind?
Das ergibt sich erst im weiteren Verlauf des Verfahrens. Sobald entsprechende Planungsunterlagen vorliegen, werden diese öffentlich zugänglich gemacht. Bürgerinnen und Bürger können sie dann einsehen und dazu Stellung nehmen.
Was ist die wichtigste Information zum jetzigen Zeitpunkt?
Die Gemeinde handelt jetzt, damit sie die Entwicklung der Windenergie im Gemeindegebiet selbst steuern kann.
Das Verfahren steht ganz am Anfang. Noch sind keine konkreten Windenergieanlagen, Standorte, Höhen oder Anlagenzahlen beschlossen.
Jetzt wird zunächst untersucht, wo Windenergie grundsätzlich möglich sein könnte. Danach geht es darum, welche Flächen tatsächlich für Windenergie vorgesehen und welche Bereiche unserer Gemeinde davon freigehalten werden sollen.
Der Unterschied ist wichtig: Ohne eine eigene Planung könnten aktuell bis zu 357 Hektar im Gemeindegebiet für Windkraftanlagen genutzt werden. Nach den derzeit geltenden Vorgaben muss die Gemeinde mindestens rund 126 Hektar beziehungsweise 2,07 Prozent ihrer Fläche für Windenergie vorsehen.
Mit dem begonnenen Verfahren wartet die Gemeinde also nicht darauf, dass einzelne Investoren Projekte beantragen und sie darauf reagieren muss. Sie wird selbst aktiv, setzt einen geordneten Rahmen und nutzt damit ihre Möglichkeiten, Einfluss auf die Verteilung der Windenergie im Gemeindegebiet zu nehmen.
Bevor die endgültigen Flächen feststehen, werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt und können ihre Hinweise und Stellungnahmen einbringen.
Kurz gesagt: Es geht jetzt nicht darum, einzelne Windräder zu beschließen. Es geht darum, als Gemeinde das Heft des Handelns in der Hand zu behalten und eine geordnete Entwicklung statt eines unkontrollierten Wildwuchses zu ermöglichen.