In der Sitzung des zuständigen Ausschusses der Gemeinde Rehlingen-Siersburg wird im Dezember 2025 über die Gewährung von Zuschüssen an die sporttreibenden Vereine beraten und Beschluss gefasst.
Gewährt werden Pauschalzuschüsse zu den laufenden Kosten der Vereine.
Darüber hinaus sehen die Richtlinien des Sportverbandes vor, Investitionszuschüsse für die Anschaffung von Wettkampf- und Trainingsgeräten sowie anderen Hilfsmitteln, die eine langfristige Nutzung ermöglichen, zu gewähren.
Bezuschusst werden 25 % des erbrachten Eigenanteils, wobei Zuwendungen Dritter in Abzug zu bringen sind; jedoch höchstens 250,00 €/Maßnahme.
Die Verwaltung wird Ihrerseits eine Verwaltungsvorlage erstellen, die dem Ausschuss vorzulegen ist.
Die Mitarbeit der sporttreibenden Vereine, die zugleich Mitglied im Sportverband der Gemeinde Rehlingen-Siersburg ist hierzu unerlässlich.
Die Mitgliedsvereine werden gebeten, Anträge zur Gewährung von Investitionszuschüssen bis spätestens Freitag, 07. November 2025 bei der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Bouzonviller Platz, Frau Lambert, einzureichen.
Dem jeweiligen Antrag sind die Rechnung über die getätigte Investition beizufügen.
Rehlingen-Siersburg, 28. Oktober 2025
Der Bürgermeister
Joshua Pawlak