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Nachrichtenblatt Rehlingen-Siersburg
Ausgabe 49/2024
Sonstige Bekanntmachungen
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Wasserleitungszweckverband „Gau-Süd“

Jahresendabrechnung 2024

Info zur Feststellung der Zählerstände im Versorgungsgebiet des Wasserleitungszweckverband „Gau-Süd“

- gilt nur für den Gemeindebezirk Niedaltdorf

Zur Erstellung der Jahres-Endabrechnung 2024 benötigen wir den Stand des bzw. der Wasserzähler in Ihrem Objekt.

Diese Aufforderung betrifft die Kunden, welche der Fernauslesbarkeit des installierten Ultraschall-Wasserzählers widersprochen haben und im Display der Status „Radio OFF“ anzeigt wird.

Auch Kunden, die noch über einen Mehrstrahl-Flügelrad-Zähler verfügen, sind aufgefordert die Zählerstände an uns zu übermitteln.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, welcher Zählertyp bei Ihnen installiert ist, können Sie sich gerne telefonisch bei uns informieren.

Zur Übermittlung der erforderlichen Daten werden Sie von uns ab dem 05.12.2024 ein Anschreiben mit einer anhängenden Antwortpostkarte erhalten. Auf dieser Karte sind alle Wasserzähler des Objekts aufgeführt, zu denen wir den Zählerstand von Ihnen benötigen. Sie haben die Möglichkeit den entsprechenden Zählerstand hierauf zu notieren. Diese Postkarte können Sie an uns zurücksenden (das Porto übernehmen wir) oder in unserer Verwaltung: Felsberger Straße 2, 66798 Wallerfangen abgeben. Der Briefkasten befindet sich links neben dem großen Werktor.

Mit den im Anschreiben benannten Zugangsdaten können Sie uns die Zählerstände auch online übermitteln. Unter www.wallerfangen.de finden Sie unser hierfür bereitgestelltes Portal. Bei der Online-Übermittlung achten Sie bitte auf die korrekte Angabe der Zählernummer. Im Anschreiben ist diese vollständig dargestellt (auf der Postkarte kann diese, aus Platzgründen, unter Umständen abweichen).

Eine Übermittlung des Zählerstands per E-Mail ist ebenfalls möglich. Ihre E-Mail mit Angabe der Kunden- und Zählernummer, des Zählerstandes und dem Datum der Ablesung senden Sie bitte an

info@wzvgs.de

Bitte beachten Sie, dass uns alle Meldungen bis spätestens 31.12.2024 vorliegen müssen.