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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 1/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Landgemeinde Stadt Bad Sulza

Zum 01.01.2023 erfolgte gemäß § 5 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften vom 7. Dezember 2022 die Eingliederung der Gemeinde Rannstedt in die Stadt Bad Sulza, sowie die Straßenumbenennung in der Ortschaft Rannstedt.

Durch den Erlass einer Allgemeinverfügung vom 10. November 2022 wird der Straßenname „Dorfstraße“ in der Ortschaft Rannstedt in den Straßennamen „In Rannstedt“ verändert.

Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 11/2022 veröffentlicht. Weiterhin wird die Allgemeinverfügung auf der Homepage der Stadt Bad Sulza (www.bad-sulza.de) hinterlegt werden.

Durch die Umbenennung des Straßennamens bekommen die betroffenen Einwohner oder Unternehmen eine neue Wohnsitz- und Postanschrift. Hiermit möchten wir Ihnen Hinweise geben, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind:

Änderung des Personalausweises und des Reisepasses

Die geänderte Anschrift wird ab sofort im Meldeamt der Stadtverwaltung in Bad Sulza in Ihren Personalausweis eingetragen. Ausschließlich für diese Ummeldung entstehen Ihnen keine Gebühren.

Familienmitglieder können für andere Familienangehörige die Ausweise mitbringen.

Falls es Ihnen nicht persönlich möglich ist, die Dokumente ändern zu lassen, können dies auch Personen für Sie erledigen, denen Sie zu diesem Zweck eine Vollmacht ausgestellt haben.

Wir bitten alle Bürger nach telefonischer Terminvereinbarung, diese Änderung durch das Meldeamt der Stadtverwaltung Bad Sulza oder dienstags ins Bürgerbüro nach Wormstedt eintragen zu lassen.

Fahrerlaubnisse (Führerscheine) müssen nicht geändert werden, da sie keine Anschriften (Straße, Hausnummer) enthalten.

Etwas anders verhält es sich mit den Fahrzeugpapieren. Die Änderung des Straßennamens muss in den Papieren berichtigt werden. Anfragen hierzu richten Sie bitte an das Landratsamt Weimarer Land (Kfz-Zulassungsstelle, Tel. 03644 540-0).

Die Stadt Bad Sulza möchte Ihnen bezüglich der Umbenennung des Straßennamens möglichst viel an Verwaltungsaufwand abnehmen.

Deshalb wurden folgende Stellen durch die Stadtverwaltung informiert:

Landratsamt Kreis Weimarer Land

(Rettungsleitstelle, Kreiswerke, Ordnungsamt usw.)

Amtsgericht Apolda, Grundbuchamt

Polizeidirektion Jena, Polizeidienststelle Apolda

Landesamt für Vermessung und Geoinformation

Finanzamt Jena

Apoldaer Wasser GmbH

Deutsche Telekom AG

Deutsche Post

Energieversorgung Apolda GmbH

TEN Thüringer Energienetze GmbH

GEZ

Thüringer Allgemeine, Thüringer Landeszeitung

Sparkasse Mittelthüringen

Alle weiteren Stellen und privaten Vertrags- und Geschäftspartner (z.B. Versicherungen, Banken, Krankenkasse, Mobilfunkanbieter, Versandhäuser etc.) müssen Sie selbst über Ihre neue Anschrift informieren.

Ein einfacher Vordruck zur Mitteilung der Adressänderung ist während der Sprechzeiten im Meldeamt der Stadtverwaltung in Bad Sulza, im Bürgerservicebüro Wormstedt sowie auf der Internetseite https://www.bad-sulza.de/Bürgerservice/Virtuelles Rathaus/Formularcenter erhältlich.

Kosten, die durch die Änderung der Anschriften bei anderen Behörden/Institutionen entstehen, können durch die Stadt Bad Sulza leider nicht übernommen werden.

Für die notwendigen Behördengänge im Zusammenhang mit der Anschriftenänderung, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.

Herzlichen Dank

Ihr Bürgermeister

Dirk Schütze