Für alle Bürgerinnen und Bürger hat das Einwohnermeldeamt Bad Sulza und dienstags das Bürgerbüro Wormstedt geöffnet. Um den Bürgerverkehr und die damit verbundenen Kontakte einzuschränken, sind für den Besuch der Meldeämter Termine zu vereinbaren.
Unsere Kolleginnen sind unter 036461 24134 oder dienstags unter 036464 76021 erreichbar.
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Ausweispflicht besteht, das heißt, Jugendliche, die in diesem Jahr das 16. Lebensjahr vollenden, müssen einen Ausweis beantragen, wenn sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Die Dokumente sollten (bei Personalausweis ca. 3 Wochen und bei Reisepass ca. 6 Wochen) vor Ablauf der Gültigkeit im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.
Benötigt werden je Dokument 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm) und die Geburtsurkunde (im Original nur zur Einsichtnahme vorlegen - falls bei uns noch nicht registriert).
Bei der Beantragung von Reisepässen bzw. Kinderpässen für Jugendliche ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Dies gilt auch bei Personalausweisen für Jugendliche unter 16 Jahren.
Folgende Gebühren sind zu entrichten:
Für die Ausstellung
| - | eines Personalausweises an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben | |
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| (Gültigkeit 10 Jahre) | = 28,80 € (37,00 € ab 01.01.2021) |
| - | eines Personalausweises an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | |
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| (Gültigkeit 6 Jahre) | = 22,80 € |
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| Die Leistung des Fingerabdruckes steht dem Bürger frei. | |
| - | eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben | |
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| (Gültigkeit 10 Jahre) | = 60,00 € |
| - | diesen Reisepass als „Expresspass“ | |
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| (Lieferung innerhalb von 4 Arbeitstagen) | = 92,00 € |
| - | eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | |
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| (Gültigkeit 6 Jahre) | = 37,50 € |
| - | diesen Reisepass als „Expresspass“ | |
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| (Lieferung innerhalb von 4 Arbeitstagen) | = 69,50 € |
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| Bei der Beantragung der Reisepässe ist der Fingerabdruck zu leisten. | |
Für alle Dokumente, auch die vorläufigen, sind aktuelle biometrische Fotos erforderlich.
Kosten für Dokumente, die das Einwohnermeldeamt selbst ausstellt:
| - | vorläufigen Reisepass - nur in Ausnahmefällen | |
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| (maximale Gültigkeit 1 Jahr) | = 26,00 € |
| - | Kinderreisepass | |
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| (Gültigkeit 1 Jahr, Verlängerung im Zeitraum der Gültigkeit möglich) | = 13,00 € |
| - | vorläufiger Personalausweis | |
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| (max. Gültigkeit 3 Monate) | = 10,00 € |
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| Hier kann eine kurzfristige Ausstellung erfolgen. |
Im Jahr 2023 verlieren alle Personalausweise und Reisepässe, die 2013 bzw. 2017 (für Personen, die zu diesem Zeitpunkt das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten) ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Einwohnermeldeamt