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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 1/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Landgemeinde Stadt Bad Sulza

(Ortschaft Auerstedt, Ortschaft Bad Sulza, Ortschaft Flurstedt, Ortschaft Gebstedt, Ortschaft Ködderitzsch, Ortschaft Neustedt, Ortschaft Rannstedt, Ortschaft Reisdorf, Ortschaft Sonnendorf, Ortschaft Wickerstedt, Ortschaft Eckolstädt, Ortschaft Großromstedt, Ortschaft Hermstedt, Ortschaft Kleinromstedt, Ortschaft Kösnitz, Ortschaft Münchengosserstädt, Ortschaft Pfuhlsborn, Ortschaft Stobra, Ortschaft Wormstedt)

für das Kalenderjahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2023 die gleichen Abgaben (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Grundsteuer B nach Ersatzbemessung, Hundesteuer, Pacht, Friedhofsgebühren) wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt durch Abgabenbescheid veranlagten Betrag festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides.

Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender neuer Abgabenbescheid erteilt.

Zahlungsaufforderung:

Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung/kein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Abgaben erteilt haben, werden gebeten, die Abgaben 2023 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu entrichten.

Fälligkeiten für Quartalszahler sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023

Fälligkeit für Jahreszahler ist der 01.07.2023

Bankverbindung der Stadt:

Bank:

Sparkasse Mittelthüringen

 — 

BIC: HELADEF1WEM

IBAN:

DE14 8205 1000 0535 0003 75

Verwendungszweck:

Kassenzeichen

Bank:

Deutsche Bank

 — 

BIC: DEUTDE8EXXX

IBAN:

DE31 8207 0000 0204 3198 00

Verwendungszweck:

Kassenzeichen

Zu spät überwiesene Zahlungen werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung des geforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben.

R. Haake

SGL Finanzen/Kämmerin