Auszug aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster - unmaßstäblich
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza hat am 07.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Außenbereichssatzung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Für den Planbereich ist der Satzungsentwurf vom November 2023 maßgebend.
Anlass der Planung:
Die Aufstellung der Außenbereichssatzung verfolgt das Ziel, eine Wohnbebauung im Geltungsbereich der Satzung zu ermöglichen. Ausnahmsweise sollen kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe zugelassen werden. Die Satzung soll eine ordnungsgemäße, städtebauliche Entwicklung sowie ein nachvollziehbares Verwaltungshandeln sicherstellen.
Die Zulässigkeit der Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB (Außenbereich). Vorhaben auf Grundstücken im räumlichen Geltungsbereich der Satzung, die Wohnzwecken dienen, kann nicht entgegengehalten wer-den, dass sie eine Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst folgende Flurstücke der Flur 13 der Gemarkung Bad Sulza:
| - | vollständig: 1852/3; 1854/3; 1854/6; 1854/7; 1854/8 |
| - | teilweise: 1852/4; 1852/1; 1854/1; 1855; 1856 und 1857 |
Für den Geltungsbereich ist der in der Anlage enthaltene Lageplan maßgebend.
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Entwurf der Außenbereichssatzung mit Begründung, in der Fassung vom November 2023, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum
vom 22.01.2024 bis einschließlich 23.02.2024
auf der Internetseite der Stadt Bad Sulza unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.bad-sulza.de/de/node/1754
Zusätzlich können die Planunterlagen im Bauamt der Stadt Bad Sulza, Markt 1, 99518 Bad Sulza, während nachfolgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Montag | von 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 - 12:00 Uhr |
Während der Auslegungs-/Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an bauamt@bad-sulza.de zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme zu den o.g. Dienstzeiten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB).
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Bürgermeister
Anlage: Geltungsbereich der Außenbereichssatzung