Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die
Satzung der Stadt Bad Sulza über die Erhebung eines Kurbeitrages
bekannt gemacht.
Beschluss - und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss vom 05.12.2024, Beschluss-Nr. 65 - V/2024, hat der Stadtrat der Stadt Bad Sulza die „Satzung der Stadt Bad Sulza über die Erhebung eines Kurbeitrages“ beschlossen.
Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 10.12.2024 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.
Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.
Dirk Schütze
Bürgermeister