Ab dem 01.01.2025 erfolgt die Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen (USB) nicht mehr über die Einwohnermeldeämter, sondern ausschließlich online.
(Thüringer Staatsanzeiger Nr. 34/2024 vom 19.08.2024)
Jugendliche ab 16 Jahren authentifizieren sich hierfür online mittels eID (elektronischer Identität) des Personalausweises nach Registrierung in einem webbasierten Portal, um das Untersuchungsberechtigungsschein-Identitätsdokument (UBS-ID) zu beantragen. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren erfolgt die Beantragung ebenfalls online durch eine sorgeberechtigte Person mit deren eID des Personalausweises. Die USB-ID und der Erhebungsbogen werden als PDF-Datei online erstellt und stehen zum Ausdrucken oder als Datei über ein Smartphone mittels eID für die Vorlage bei der Jugendschutzuntersuchung zur Verfügung.
Der UBS, die UBS-ID sowie der Erhebungsbogen werden im Portal für eine Zeit von 4 Jahren ab Antragstellung zur Speicherung bereitgestellt und können jedoch nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Jugendlichen eingesehen werden.