Gemäß § 15 Abs. 6 der Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 06.03.2023 erfolgt die Bekanntmachung über die Internetseite der Stadt Bad Sulza „www.bad-sulza.de“.
Nachrichtlich wird bekanntgegeben:
für die Ortschaft Gebstedt
der Landgemeinde Stadt Bad Sulza
Der Wahlausschuss der Stadt Bad Sulza hat in seiner Sitzung am 23. Dezember 2025 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters am 25. Januar 2026 in der Ortschaft Gebstedt der Landgemeinde Stadt Bad Sulza als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.
Wahlvorschlag:
Einzelbewerber - Müller
| Nachname, Vorname | Hauptwohnung |
| Müller, Andreas | 99518 Bad Sulza |
Der Bewerber hat schriftlich erklärt:
„Zu der Frage, ob ich wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet habe, gebe ich folgende Erklärung ab: Nein.
Ich bin mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden. Mir fehlt die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht.“
Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt.
Der Wähler hat zur Wahl des Ortschaftsbürgermeisters eine Stimme.
Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird.
Der Wähler kann seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
Bad Sulza, 29.12.2025
gez. Simone Polster
Wahlleiterin