Gemäß § 15 Abs. 6 der Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 06.03.2023 erfolgt die Bekanntmachung über die Internetseite der Stadt Bad Sulza „www.bad-sulza.de“.
Nachrichtlich wird bekanntgegeben:
für die Ortschaft Hermstedt
der Landgemeinde Stadt Bad Sulza
Der Wahlausschuss der Stadt Bad Sulza hat in seiner Sitzung am 23. Dezember 2025 über die Zulassung von Wahlvorschlägen für die Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters am 25. Januar 2026 in der Ortschaft Hermstedt der Landgemeinde Stadt Bad Sulza entschieden und gibt hiermit bekannt:
Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt.
Der Wähler hat zur Wahl des Ortschaftsbürgermeisters eine Stimme.
Es ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden.
Der Wähler vergibt seine Stimme dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
Bad Sulza, 29.12.2025
gez. Simone Polster
Wahlleiterin