Sie haben gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz das Recht, der Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes zu widersprechen.
Dies gilt nur bei der Anmeldung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund des § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
| 1. | Familienname |
| 2. | Vornamen |
| 3. | Gegenwärtige Anschrift |
Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu den üblichen Sprechzeiten bei der Meldebehörde Bad Sulza oder im Bürgerbüro Wormstedt ohne Angabe von Gründen erklärt werden.