Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Stadtratssitzung durch den Stadtrat.
Beschlussnummer 26 - III/ 2024
Beschluss über die Genehmigung der Niederschrift der II. Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2024 - öffentlicher Teil
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 42 Absatz 2 der ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der II. Stadtratssitzung - öffentlicher Teil vom 04.07.2024 ohne Veränderungen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 27 - III/ 2024
Beschluss zur Wahl der Schiedsperson für die „Schiedsstelle der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza“
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 der Zweckvereinbarung zur Bildung einer gemeinsamen Schiedsstelle mit der Bezeichnung „Schiedsstelle der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza“ vom 22. März 1999 die Wahl folgender Schiedsperson: als Schiedsmann: Herrn Andreas Machner, wohnhaft in 99518 Bad Sulza.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 30 - III/ 2024
Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2024
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt gemäß § 58 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eine überplanmäßige Ausgabe in der folgenden Haushaltsstelle und Höhe:
02.5600.9400.001 - Sportlerheim Auerstedt - 115.000 €
Für die grundhafte Sanierung des Sportlerheims in unserer Ortschaft Auerstedt wurde der Haushaltsrest aus dem Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 21.231,15 € in das Haushaltsjahr 2024 übertragen und um 50.000 € erhöht. Während der Bauphase wurde festgestellt, dass die komplette Heizungsanlage erneuert werden muss. Es erfolgte eine Umrüstung der Heizungsanlage auf alternative Energien und zeitgleich eine Erneuerung des Sanitärbereichs.
Die außerplanmäßige Ausgabe wird aus der allgemeinen Rücklage finanziert.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 31 - III/ 2024
Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2024
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt gemäß § 58 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eine außerplanmäßige Ausgabe in der folgenden Haushaltsstelle und Höhe:
02.4600.9400.060 - Jugendclub Hermstedt - 23.000 €
Für die Schaffung eines Jugendclubs in der Ortschaft Hermstedt wurden im Jahr 2022 50.000 € im Haushalt eingeplant. Dieser Haushaltsansatz wurde in das Haushaltsjahr 2023 übertragen und um 35.000 € erhöht. 86.816,98 € wurden 2023 in den Jugendclub investiert. Nunmehr wurden durch die Fa. Radestock für erbrachte Leistungen im Kalenderjahr 2023 noch 2 Rechnungen in Höhe von insgesamt 23.000 € gestellt.
Die außerplanmäßige Ausgabe wird aus der allgemeinen Rücklage finanziert.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 32 - III/ 2024
Beschluss zur Besetzung des Bau- und Vergabeausschusses mit sachkundigen Bürgern
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt gemäß § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Vorschlag der Fraktionen und Wählergruppen die Berufung nachfolgender Bürger als - sachkundige Bürger - in den Bau- und Vergabeausschuss
| auf Vorschlag CDU | Thomas Vogel |
| auf Vorschlag Freie Wähler | Angela Liebetrau |
| auf Vorschlag SPD/DIE LINKE | Felix Thomas |
Begründung:
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Landgemeinde Stadt Bad Sulza vom 05.07.2024 sind in den Bau- und Vergabeausschuss neben den sechs Stadtratsmitgliedern maximal drei sachkundige Bürger zu berufen.
Die sachkundigen Bürger sind aus den wahlberechtigten Bürgern auf Vorschlag der im Stadtrat vertretenen Parteien, Fraktionen oder Wählergruppen vorzuschlagen und zu beschließen. Bei der Festlegung des Vorschlagsrechts für sachkundige Bürger ist dem Kräfteverhältnis der Sitzverteilung im Stadtrat Rechnung zu tragen.
| Anmerkung: | Sitzberechnung für die Besetzung nach dem Hare-Niemeyer |
| a. | Sitze im Parlament: | CDU | 6 |
|
| Freie Wähler WL | 6 |
|
| SPD/DIE LINKE | 5 |
|
| WG FW BS | 2 |
|
| Interessengem. BS | 1 |
| b. | Fraktionsstärke im Parlament x Zahl der Ausschusssitze |
| Zahl der gewählten Stadtratsmitglieder |
| c. | CDU | 6/20 x 3 = 0,90 | = | 0 |
| FW WL | 6/20 x 3 = 0,90 | = | 0 |
| SPD/DIE LINKE | 5/20 x 3 = 0,75 | = | 0 |
| WG FW BS | 2/20 x 3 = 0,30 | = | 0 |
| Interessengem. BS | 1/20 x 3 = 0,15 | = | 0 |
| Von den zu verteilenden 3 Sitzen sind jetzt 0 Sitze zugeteilt. Es sind noch 3 Sitze zu verteilen. | |||
| d. | Die Sitze werden nach der Größe des ermittelten Zahlbruchteils zugeteilt. | ||
| CDU mit Zahlenbruchteil 0,90 | = | 1 |
| FW WL mit Zahlenbruchteil 0,90 | = | 1 |
| SPD/DIE LINKE mit Zahlenbruchteil 0,75 | = | 1 |
| e. | Der Beschluss wurde angenommen. |
Beschlussnummer 33 - III/ 2024
Beschluss zur Besetzung des Ausschusses für Kurort- und Ortschaftsentwicklung mit sachkundigen BürgernGemeinde Rannstedt
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt gemäß § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Vorschlag der Fraktionen und Wählergruppen die Berufung nachfolgender Bürger als - sachkundige Bürger - in den Ausschuss für Kurort- und Ortschaftsentwicklung
| auf Vorschlag CDU | Sylvia Seidler |
| auf Vorschlag CDU | Diana Walther |
| auf Vorschlag SPD/DIE LINKE | Heike Matznik |
| auf Vorschlag Freie Wähler | Marcel Schmidt |
| auf Vorschlag Freie Wähler | Arnfried Hahn |
Begründung:
Nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Landgemeinde Stadt Bad Sulza vom 05.07.2024 sind in den Ausschuss für Kurort- und Ortschaftsentwicklung neben den sechs Stadtratsmitgliedern maximal fünf sachkundige Bürger zu berufen.
Die sachkundigen Bürger sind aus den wahlberechtigten Bürgern auf Vorschlag der im Stadtrat vertretenen Parteien, Fraktionen oder Wählergruppen vorzuschlagen und zu beschließen. Bei der Festlegung des Vorschlagsrechts für sachkundige Bürger ist dem Kräfteverhältnis der Sitzverteilung im Stadtrat Rechnung zu tragen.
| Anmerkung: | Sitzberechnung für die Besetzung nach dem Hare-Niemeyer |
| a. | Sitze im Parlament: | CDU | 6 |
|
| Freie Wähler WL | 6 |
|
| SPD/DIE LINKE | 5 |
|
| WG FW BS | 2 |
|
| Interessengem. BS | 1 |
| b. | Fraktionsstärke im Parlament x Zahl der Ausschusssitze |
| Zahl der gewählten Stadtratsmitglieder |
| c. | CDU | 6/20 x 5 = 1,50 | = | 1 |
| FW WL | 6/20 x 5 = 1,50 | = | 1 |
| SPD/DIE LINKE | 5/20 x 5 = 1,25 | = | 1 |
| WG FW BS | 2/20 x 5 = 0,50 | = | 0 |
| Interessengem. BS | 1/20 x 5 = 0,25 | = | 0 |
| Von den zu verteilenden 5 Sitzen sind jetzt 3 Sitze zugeteilt. Es sind noch 2 Sitze zu verteilen. | |||
| d. | Die Sitze werden nach der Größe des ermittelten Zahlbruchteils zugeteilt. | ||
| CDU mit Zahlenbruchteil 0,50 | = | 1 |
| FW WL mit Zahlenbruchteil 0,50 | = | 1 |
| WG FW BS mit Zahlenbruchteil 0,50 | = | 1 |
| Da mehrere Fraktionen den gleichen Anspruch auf einen Sitz haben, entscheidet die höhere Stimmenzahl. Je einen Sitz der 2 verbleibenden Sitze erhalten die CDU und die FW WL. | ||
| Der Beschluss wurde angenommen. | ||
Beschlussnummer 34 - III/ 2024
Beschluss zur Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Unterzeichnung des Letter of Intent zur Einführung von KIV (vOffice)
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt den Bürgermeister zu bevollmächtigen den beigefügten Letter of Intent ohne Veränderungen zu unterzeichnen.
Die Absichtserklärung als Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Begründung:
Es soll eine Überführung der bisherigen lokalen PC- und Serverumgebung in die im Rechenzentrum betrieben Hosting-Umgebung erfolgen. Für die Umsetzung sollen Fördermittel durch den Freistaat Thüringen beantragt werden.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 35 - III/ 2024
Beschluss über den Bauantrag zur Errichtung und den Betrieb von 8 Windenergieanlagen in den Gemarkungen Flurstedt, Obertrebra, Niedertrebra und Schmiedehausen (B17/24) - hier: 2 Anlagen in der Gemarkung Flurstedt
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt auf der Grundlage der Bauantragsunterlagen der Firma Arge Niedertrebra die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum o.g. Bauantrag (davon nur die beiden Anlagen in der Gemarkung Flurstedt) gemäß § 36 BauGB - Stellungnahme der Gemeinde.
Der Beschluss wurde abgelehnt.
Beschlussnummer 36 - III/ 2024
Beschluss über den Bauantrag zur Errichtung und den Betrieb von 18 Windenergieanlagen in den Gemarkungen Eckolstädt, Kösnitz, Münchengosserstädt, Niedertrebra, Schmiedehausen und Wormstedt (B19/23) - hier: 1 Anlage in der Gemarkung Eckolstädt
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt auf der Grundlage der Bauantragsunterlagen der Firma Arge Niedertrebra die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum o.g. Bauantrag (davon 1 Anlage in der Gemarkung Eckolstädt) gemäß § 36 BauGB - Stellungnahme der Gemeinde.
Der Beschluss wurde abgelehnt.
Beschlussnummer 37 - III/ 2024
Beschluss über den Bauantrag zur Errichtung und den Betrieb von 18 Windenergieanlagen in den Gemarkungen Eckolstädt,Kösnitz, Münchengosserstädt, Niedertrebra, Schmiedehausen und Wormstedt (B19/23) - hier: 3 Anlagen in der Gemarkung Kösnitz
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt auf der Grundlage der Bauantragsunterlagen der Firma Arge Niedertrebra die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum o.g. Bauantrag (davon 3 Anlagen in der Gemarkung Kösnitz) gemäß § 36 BauGB - Stellungnahme der Gemeinde.
Der Beschluss wurde abgelehnt.
Beschlussnummer 38 - III/ 2024
Beschluss über den Bauantrag zur Errichtung und den Betrieb von 18 Windenergieanlagen in den Gemarkungen Eckolstädt, Kösnitz, Münchengosserstädt, Niedertrebra, Schmiedehausen und Wormstedt (B19/23) - hier: 5 Anlagen in der Gemarkung Münchengosserstädt
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt auf der Grundlage der Bauantragsunterlagen der Firma Arge Niedertrebra die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum o.g. Bauantrag (davon 5 Anlagen in der Gemarkung Münchengosserstädt) gemäß § 36 BauGB - Stellungnahme der Gemeinde.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 39 - III/ 2024
Beschluss über den Bauantrag zur Errichtung und den Betrieb von 18 Windenergieanlagen in den Gemarkungen Eckolstädt, Kösnitz, Münchengosserstädt, Niedertrebra, Schmiedehausen und Wormstedt (B19/23) - hier: 3 Anlagen in der Gemarkung Wormstedt
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt auf der Grundlage der Bauantragsunterlagen der Firma Arge Niedertrebra die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum o.g. Bauantrag (davon 3 Anlagen in der Gemarkung Wormstedt) gemäß § 36 BauGB - Stellungnahme der Gemeinde.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 40 - III/ 2024
Beschluss zum Geschäftsordnungsantrag Änderung der Tagesordnung
Herr Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag der Stadträtin, Frau Reichardt, auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.
Die Tagesordnung wird um folgenden Tagesordnungspunkt (neu TOP 22) im öffentlichen Teil erweitert: Beschluss: Beantragung der Aussetzung des Genehmigungsverfahrens nach § 10 BImSchG
Alle folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich um einen TOP.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 41 - III/ 2024
Beschluss zur Beantragung der Aussetzung des Genehmigungsverfahrens nach § 10 BImSchG
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, die Verwaltung zu beauftragen für die WEA, für die dem gemeindlichen Einvernehmen nicht zugestimmt wurde - hier Beschluss Nr. 35 - III / 2024, 36 - III / 2024 und 37 - III / 2024 - nach Prüfung des Antragsrechtes bei der Oberen Landesplanungsbehörde - Thüringer Landesverwaltungsamt, SG Raumordnung - die Aussetzung des Genehmigungsverfahrens nach § 10 BImSchG aufgrund von § 17a Landesplanungsgesetz i.V.m. § 12 II Raumordnungsgesetz zu beantragen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 42 - III/ 2024
Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen: Ersatzneubau Brücke über den Mühlgraben an Grundschule in Bad Sulza OT Wickerstedt
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt auf Grundlage des Vergabevorschlages des Ingenieurbüros Kleb aus Erfurt, die Vergabe zur o.g. Baumaßnahme an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot: Ingenieurbau Bergmann GmbH, Fuhrmannsweg 2, 99097 Erfurt zur geprüften Angebotssumme (brutto): 498.563,40 €
zu vergeben
Der Beschluss wurde angenommen.
Dirk Schütze
Bürgermeister