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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 10/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Verwaltungsbereich erfüllende Gemeinde

gemäß §25 der Friedhofsatzung der Stadt Bad Sulza in der derzeit gültigen Form

Auf dem Friedhof Großromstedt ist die Ruhefrist nachfolgend aufgeführter Grabstätten abgelaufen:

links - Reihe 01 - Grabnummer 01 - Reihengrab - Richard Zitzmann

links - Reihe 04 - Grabnummer 03 - Reihengrab - Roswita und Georg Eng

Nutzungsberechtigte der Grabstätte sind nicht bekannt bzw. nicht ermittelbar.

Die Hinterbliebenen werden hiermit aufgefordert, sich bis zum 31.12.2025 mit der Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Sulza in Verbindung zu setzen.

(Kontakt: Friedhofsverwaltung Stadt Bad Sulza, Markt 1, 99518 Bad Sulza, Tel. 036461/ 24133/-34 oder Mail meldeamt@bad-sulza.de)

Sollten sich bis zur oben genannten Frist keine Hinterbliebenen melden, geht die betroffene Grabstätte entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Bad Sulza über und wird nach dem 01.01.2026 eingeebnet.

Diese Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Stadt Bad Sulza unter www.bad-sulza.de sowie an den Hinweistafeln der Stadt Bad Sulza und der jeweiligen Ortschaft sowie am Friedhofseingang veröffentlicht.

Bad Sulza, den 17.09.2025

Dirk Schütze

Bürgermeister