Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Gemeinderatssitzung durch den Gemeinderat.
Öffentliche Sitzung
Beschlussnummer 67/09/2025
Genehmigung der Niederschrift vom 05.08.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen beschließt die Genehmigung der Niederschrift der 8. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schmiedehausen vom05.08.2025 - öffentlicher Teil ohne Änderungen.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Beschlussnummer 68/09/2025
Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen -
Erneuerung Putz Bushaltestelle
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen beschließt die Vergabe der Bauleistungen - Erneuerung Putz Bushaltestelle Schmiedehausen -
zu einer Angebotssumme von 6.328,09 €
an die Firma
| Bauunternehmen Silvio Buschmann, Bergstraße 54, 99510 Apolda. |
Die Angebote sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Begründung:
Es wurden 3 Angebote abgefordert. Lediglich durch die Firmen Bauunternehmen Silvio Buschmann und Bauunternehmen Marcel Radestock wurde ein Angebot erstellt. Weitere Firmen haben zur Ausführung der Leistungen keine freien Kapazitäten.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Beschlussnummer 69/09/2025
Beschlussvorlage: Ernennung Feuerwehrmann-Anwärter
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen beschließt, die Ernennung von Hannes Drewniok zum Feuerwehrmann-Anwärter.
Die Ernennung erfolgt rückwirkend zum 01.08.2025.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Beschlussnummer 70/09/2025
Beschluss Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung (Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB)
für den Bebauungsplan „Solarpark Schmiedenhausen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen beschließt, die Abwägung der von den betroffenen Behörden, TöB und der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise zur Beteiligung im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
„Solarpark Schmiedehausen“ gem. 3 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Folgende Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses:
Abwägung der während der Offenlage gem. §§ 3, 4 Abs. 21 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen vom 29,07.2024 bis einschließlich 01.09.2024 zum Vorentwurf vom Juni 2024
Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen hat in seiner Sitzung am 25.10.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark Schmiedehausen-Großheringen" aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von ca. 37,5 ha und befindet sich innerhalb des Landkreises Weimarer Land, ca. 300 m westlich der Ortschaft Lachstedt und ca. 1,5 km östlich der Ortsteils Bergsulza.
Er umfasst die Flurstücke 53/1, 67, 73, 75, 76/1, 76/2 in der Flur 2 sowie 78/1 und 78/2-78/3 tlw. in der Flur 3 der Gemarkung Lachstedt.
Mit Schreiben vom 11.07.2024 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung beteiligt. Die Bürgerbeteiligung wurde im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Zeitraum vom 29.07.2024 bis einschließlich 01.09.2024 durchgeführt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen/Bedenken/Hinweise durch 1 Bürger*in vorgebracht. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in Kenntnis zu setzen.
Begründung:
Ziel des Bebauungsplans ist es, durch Festsetzungen eines Sonstiges Sondergebietes (SO PVA) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. Es handelt sich hierbei bei den Flächen um intensiv genutztes Ackerland. Der Vorhabenträger beabsichtigt für den in der Anlage dargestellten Planungsraum die Errichtung und Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom. Der Bebauungsplan dient entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien auch der Minderung des CO2-Ausstoßes und trägt so zur Minderung des globalen Klimawandels bei.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Timo Dennstedt
Stellvertretender Bürgermeister