Sehr geehrte Bürger des Verwaltungsbereiches,
werte Grundstückseigentümer,
der Winter steht vor der Tür und somit wird es, wie in jedem Jahr, im Bereich der öffentlichen Straßen und Gehwege zu verschiedenen Problemen und Behinderungen kommen. Aufgrund dessen möchten wir auf einige Verantwortlichkeiten für alle Grundstückseigentümer, die an öffentlichen Straßen und Wegen ihre Grundstücke anliegen haben, hinweisen.
Grundsätzlich ist bei Schneefall durch alle Grundstückseigentümer in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr eine Räumung des angrenzenden Gehweges vorzunehmen. Sofern kein Gehweg vorhanden ist, muss zumindest ein Streifen von ca. 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze geräumt werden. Der Schnee sollte dabei außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums gelagert werden. Ist dies nicht möglich, ist der Schnee zumindest so zu lagern, dass der Verkehr und insbesondere die Räumfahrzeuge nicht beeinträchtigt werden. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass der Schnee von privaten Grundstücken nichts im öffentlichen Bereich zu suchen hat und anderweitig unterzubringen ist.
Zusätzlich möchten wir darum bitten, beim Abstellen Ihrer Fahrzeuge im öffentlichen Bereich darauf zu achten, dass eine ausreichende Restfahrbahnbreite für die Fahrzeuge des Winterdienstes bleibt.
Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass die Entsorgungsgesellschaft -je nach Wetterlage und Straßenverhältnisse- Straßen nicht anfährt und somit eine Abholung der Abfallbehälter nicht gewährleistet ist. Bitte in solchen Fällen die Abfallbehälter an einen zentral erreichbaren Platz bringen.
Wir bitten, die voran genannten Regelungen zu beachten!
Ihr Ordnungsamt Bad Sulza