Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Hauptausschusssitzung durch den Hauptausschuss.
Öffentliche Sitzung
Beschlussnummer 164 - XXXVI/ 2023
Beschluss über die Genehmigung der Niederschrift der XXXV. Sitzung des Hauptausschusses - öffentlicher Teil
Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Landgemeinde Stadt Bad Sulza i.V.m. § 42 Abs. 2 ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der XXXV. Hauptausschusssitzung vom 05.09.2023 - öffentlicher Teil - ohne Änderungen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 165 - XXXVI/ 2023
Beschluss über die Bezuschussung der AWO Seniorenbegegnungsstätte für das Kalenderjahr 2024
Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des AWO Regionalverband Mitte-West-Thüringen e.V. vom 11. September 2023 auf finanzielle Bezuschussung der AWO Seniorenbegegnungsstätte Bad Sulza in Höhe von 11.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024 zuzustimmen.
Der Zuschuss für die Personal- und Sachkosten wird unter dem Vorbehalt der Projektbewilligung zum „Landesprogramm für Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)“ gewährt. Der eingereichte LSZ-Antrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Auszahlung der Bezuschussung durch die Stadt Bad Sulza erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises.
Durch die kontinuierliche Bezuschussung der AWO Seniorenbegegnungsstätte Bad Sulza ergibt sich kein Rechtsanspruch für die Folgejahre.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 166 - XXXVI/ 2023
Beschluss über die Bezuschussung des Instituts für angewandte Pädagogik e.V. für das Kalenderjahr 2024
Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Instituts für angewandte Pädagogik e.V. vom 15. September 2023 auf finanzielle Bezuschussung des Familienzentrums Charlotte in Höhe von 28.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024 zuzustimmen.
Der Zuschuss für die Personal- und Sachkosten wird unter dem Vorbehalt der Projektbewilligung zum „Landesprogramm für Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)“ gewährt. Der eingereichte LSZ-Antrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Auszahlung der Bezuschussung durch die Stadt Bad Sulza erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises.
Durch die kontinuierliche Bezuschussung des Familienzentrums Charlotte ergibt sich kein Rechtsanspruch für die Folgejahre.
Der Beschluss wurde angenommen.
Nichtöffentliche Sitzung
In der nichtöffentlichen Sitzung wurde über Kaufangelegenheiten beraten.
Dirk Schütze
Bürgermeister