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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 11/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG  der Landgemeinde Stadt Bad Sulza (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2023

1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG

der Landgemeinde Stadt Bad Sulza (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 60 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - erlässt die Stadt Bad Sulza folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Es ergeben sich folgende Veränderungen der Beträge im Haushaltsplan:

erhöht

vermindert

und damit der Gesamtbetrag

des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

um €

um €

gegenüber

bisher €

auf nunmehr

€ verändert

a)

im Verwaltungshaushalt

292.300

18.527.500

18.819.800

die Einnahmen

und die Ausgaben

b)

im Vermögenshaushalt

400.800

4.448.620

4.047.820

die Einnahmen

und die Ausgaben

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsmaßnahmen wird um 0,00 € verringert und damit auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden um 0 € erhöht und auf 0,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

402 v.H.

2.

Gewerbesteuer

383 v.H.

Die Festsetzung der Steuersätze für die Gemeindesteuern der Ortschaft Rannstedt bleibt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 8 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften aus dem Jahr 2022 unverändert.

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan bleibt unverändert und wird auf 3.087.900,00 festgesetzt.

§ 6

Es gilt der beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Bad Sulza, den 06.11.2023

Dirk Schütze  —  Siegel

Bürgermeister