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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 11/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. 127), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die

1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG

der Landgemeinde Stadt Bad Sulza (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2023

bekannt gemacht.

Beschluss - und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss vom 26.10.2023, Beschluss-Nr. 414-XXXIV/2023, hat der Stadtrat der Stadt Bad Sulza die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 beschlossen.

Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 03.11.2023 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.

Gemäß § 57 Absatz (3) Satz 3 der ThürKO liegt der Nachtragshaushaltsplan in der Zeit vom 20.11.2023 bis zum 04.12.2023 in der Stadtkasse der Stadtverwaltung Bad Sulza, Markt 1, Raum 05, öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 in der Kämmerei der Stadt Bad Sulza zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.

Dirk Schütze

Bürgermeister