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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 11/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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ÖFFENTLICHE  BEKANNTMACHUNG

Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die

Hauptsatzung

bekannt gemacht.

Beschluss - und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss vom 19.06.2023, Beschluss-Nr. 115-XXV/2023, hat der Gemeinderat der Gemeinde Eberstedt die Hauptsatzung beschlossen.

Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 06.10.2023 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.

Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.

Hans-Otto Sulze

Bürgermeister