Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die
bekannt gemacht.
Beschluss - und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss vom 19.06.2023, Beschluss-Nr. 115-XXV/2023, hat der Gemeinderat der Gemeinde Eberstedt die Hauptsatzung beschlossen.
Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 06.10.2023 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.
Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.
Hans-Otto Sulze
Bürgermeister