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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 11/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Rede zum 1. Nachtragshaushalt 2023 in der Stadtratssitzung am 26. Oktober 2023

Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

werte Ortschaftsbürgermeisterinnen und Ortschaftsbürgermeister,

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Kurgesellschaft Heilbad Bad Sulza mbH,

werte Gäste und Vertreter der Presse,

ich möchte Sie alle herzlich zu unserer Beratung zum 1. Nachtragshaushalt 2023 begrüßen.

Die Erarbeitung und der Beschluss zum Haushalt und heute hoffentlich zum 1. Nachtragshaushalt 2023 ist immer ein wichtiger Baustein des laufenden Jahres.

Deshalb gilt im Vorfeld der Erläuterung des Haushaltes einen großen Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung (der Amtsleiterin Frau Polster (Amt I), dem Amtsleiter Herrn Hammer (Amt II) sowie den Ortschaftsbürgermeisterinnen und Ortschaftsbürgermeistern, Stadträten und Ortschaftsräten und den Mitarbeitern der Kurgesellschaft, auszusprechen.

Einen ganz besonderen Dank gilt unserer Kämmerin Frau Haake für die Erstellung.

Einen weiteren Dank an die Mitarbeiterinnen des Hauptamtes für das Drucken und das Verschicken der Haushaltsunterlagen.

Jetzt im Einzelnen:

1.

Im Laufe des Jahres ist viel passiert, darunter auch unvorhersehbare Ereignisse. Somit sind die Planansätze des ursprünglichen Haushaltes mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst wurden. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes ist von 18.527.500 € auf 18.819.800 € gestiegen. Das ist eine Erhöhung von 292.300 €. Der Vermögenshaushalt hat sich von 4.448.620 € auf 4.047.820 € verringert. Dies entspricht einer Minderung von 400.800 €.

2.

Es entstanden erhebliche Mehrausgaben bei Personalkosten sowie durch sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (rund 518.000 €).

3.

Diesen Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen durch Steuern und allgemeine Zuweisungen in Höhe von 209.500 € sowie durch Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb in Höhe von 75.450 € gegenüber.

4.

Dem Vermögenshaushalt kann somit ein Betrag von 2.426.070 € (bzw. mit der Zuführung Toskana Therme für die Tilgung des Kredites 2.688.120 €) zugeführt werden. Dies entspricht einer Reduzierung von 242.550 € gegenüber dem Haushalt 2023. Zudem ist uns mitgeteilt wurden, dass das Land Thüringen keine Abschlagszahlungen zu den Ausgleichsleistungen der Straßenausbaubeiträge mehr in diesem Jahr auszahlen kann. Dadurch fehlen uns im Vermögenshaushalt weitere Einnahmen in Höhe von 285.000 €. Kostensteigerungen oder notwendige Erweiterungen von Investitionsmaßnahmen kommen noch hinzu. Alle Änderungen des Vermögenshaushaltes wurden in dem Vorbericht zur 1. Nachtragshaushaltssatzung erläutert. Fragen dazu werden gern von der Kämmerein Frau Haake und dem Amtsleiter Herrn Hammer beantwortet.

5.

Nach dem aktuellen Zahlenwerk ist eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage von 12.420 € geplant. Das ist eine erhebliche Minderung um 831.700 €. Die Rücklage hat somit voraussichtlich einen Bestand zum Ende des Jahres von 1.126.650 € und liegt damit weit über der Mindesrücklage von 320.013 €.

6.

Die dauernde Leistungsfähigkeit zeigt auch beim Nachtragshaushalt weiterhin eine freie Finanzspitze in diesem und allen Finanzplanungsjahren, was für eine sichere Haushaltswirtschaft spricht. Dennoch liegt sie in den Finanzplanjahren durchschnittlich unter 100.000 €. Das ist im Vergleich zu den Vorjahren eine erhebliche Verschlechterung. Ohne eine ausreichende freie Finanzspitze können keine Investitionen durchgeführt oder Kredite aufgenommen werden. Das bedeutet, die nächsten Haushalte sollten, gerade bei den aktuell wachsenden Betriebs- und Unterhaltungskosten, sparsam und mit Bedacht aufgestellt werden. Notwendige Einnahmeerhöhungen sollten berücksichtigt und geprüft werden. Können die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nicht gedeckt werden, zeugt das von keiner gesunden Haushaltsführung und ein Haushaltssicherungskonzept droht. In diesem Fall müssen alle Ausgaben auf das Nötigste beschränkt werden.

Folgende Botschaft aus meine Rede möchte ich uns Allen noch einmal mit auf den Weg geben:

„Zukünftig müssen wir mit Sorgfalt, klarem Verstand und eventuellen Einschränkungen Haushalte aufstellen, um so den finanziellen Schwierigkeiten der Zeit (u.a. auch möglichen Erhöhungen der Kreisumlage oder den geringeren Zuweisungen des Sonderlastenausgleich) entgegenzuwirken.“

Bitte stimmen Sie dem 1. Nachtragshaushalt 2023 in dieser schwierigen Zeit zu!

Danke.

Dirk Schütze

Bürgermeister der Landgemeinde Stadt Bad Sulza