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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 11/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Formular

Interessenbekundung zur Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer

Ich habe Interesse, bei der nächsten Wahl als Wahlhelfer mitzumachen:

Name:

(Vor- und Zuname)

Adresse:

(Straße, Ortsteil, Ort)

Telefon-Nr.:

Ich möchte als Wahlhelfer in der Ortschaft

(bitte eintragen)

bei der

O

Kommunalwahl am 26. Mai 2024

O

Europawahl am 09. Juni 2024

O

Landtagswahl am 01. September 2024

(zutreffendes bitte ankreuzen)

eingesetzt werden.

Hinweis zum Datenschutz

Zur Sicherstellung der Durchführung von Wahlen sind die Gemeinden verpflichtet, die zu ihrem Gemeindegebiet gehörenden Wahlvorstände mit Wahlhelfern zu besetzen. Bei der Ausübung der Wahlhelfertätigkeit handelt es sich um ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist. Es darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden (§4 EuWG i.V.m. § 11 BWG, § 9 EuWO, § 9 BWO sowie § 12 ThürLWG und § 2 (1) ThürKWO i.V.m. § 12 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO). Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Wahlhelfer ist zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich. Dazu gehören unter anderem die Prüfung des Wahlrechts, die Zusendung des Berufungsschreibens, die Einladung zu Schulungsveranstaltungen und die Zahlung der Wahlhelferentschädigung. Das Recht auf Einwilligung oder Widerruf besteht nicht, da ansonsten eine ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen nicht garantiert werden kann (Art. 13 Abs. 2 lit. e DSGVO).

Datum, Unterschrift

Bitte senden Sie das Formular zurück an:

Stadt Bad Sulza

Markt 1

99518 Bad Sulza

oder per Mail an wahlleiter@bad-sulza.de .

gez. Simone Polster

Stadtwahlleiter